Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin
Russlands Staatspräsident Wladimir Putin.

Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag in Den Haag mit. Putin sei mutmasslich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland. Einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls hatten die Richter stattgegeben.

Es ist der erste Haftbefehl, den das Gericht im Zusammenhang mit mutmasslichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen hat. Das Gericht erliess auch einen Haftbefehl gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte. Auch ihr werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zur Last gelegt.

Das Gericht sei aufgrund der Anträge der Ankläger vom 22. Februar zu der Auffassung gelangt, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gebe, dass Putin und Lwowa-Belowa für die genannten Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Die Haftbefehle würden anders als sonst üblich veröffentlicht, weil die Verbrechen mutmasslich noch andauerten und eine öffentliche Bekanntgabe dazu beitragen könne, die weitere Begehung von Straftaten zu verhindern, teilte der International Criminal Court ICC mit.

Putin soll als Befehlshaber zur Verantwortung gerufen werden. Er habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Der genaue Text der Haftbefehle wird nicht veröffentlicht, um Opfer und Zeugen zu schützen, wie das Gericht mitteilte.

Russland erkennt ICC nicht an
Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gericht in Den Haag erscheinen wird. Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Sprecherin des russischen Aussenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag in einer Pressekonferenz zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: «Mit dem Organ arbeitet Russland nicht zusammen. Und mögliche Haft-«Rezepte», die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig.» Die Entscheidungen des Gerichts hätten keine Bedeutung für Russland. Das Gericht darf ausserdem keine Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten führen.

Gerichtsverfahren in Abwesenheit der Angeklagten sind am ICC nicht möglich. Sofern die Angeklagten nicht ausgeliefert werden, kann kein Verfahren stattfinden und kein Urteil gesprochen werden. Allerdings schränkt allein der Haftbefehl die Bewegungsfreiheit des russischen Präsidenten ein. Vertragsstaaten des Gerichtshofs sind verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er ihr Territorium betritt.

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Aussenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges, hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen. (awp/mc/pg)

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