Steuernachzahlung: Apple und Irland gehen in Berufung

Steuernachzahlung: Apple und Irland gehen in Berufung
Apple-Finanzchef Luca Maestri. (Foto: Apple/mc)

Dublin – Apple und Irland wehren sich wie angekündigt vor Gericht gegen die aus Brüssel geforderte Steuernachzahlung von mehr als 13 Milliarden Euro. Die EU-Kommission habe die relevanten Fakten missverstanden und mische sich in die nationale Souveränität in Steuerfragen ein, erklärte das irische Finanzministerium am Montag. Das Land habe dem iPhone-Konzern keinerlei Vorzugsbehandlung gewährt. Die Brüsseler Behörde gibt sich dennoch zuversichtlich.

Die EU-Kommission hatte Ende August nach jahrelanger Prüfung entschieden, dass die Steuer-Vereinbarungen von Apple in Irland aus ihrer Sicht eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Deswegen sollen rund 13 Milliarden Euro plus Zinsen nachgezahlt werden.

«Sie sollte sich schämen»
Apple-Finanzchef Luca Maestri warf EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine politische Agenda zu verfolgen. «Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger, sie sollte sich schämen», sagte er der Tageszeitung «Die Welt».

Schon nach der Entscheidung im Spätsommer hatte Apple-Chef Tim Cook die Nachforderung als «politischen Mist» kritisiert. Sowohl Apple als auch Irland hatten Widerstand dagegen angekündigt. «Es war von Beginn dieses Falls klar, dass der Ausgang vorbestimmt war», erklärte der Konzern am Montag. Die Kommission habe nachträglich die Regeln geändert und jahrzehntelange Steuerpraxis missachtet. Apple sei der grösste Steuerzahler weltweit, und auch in den USA und Irland.

Körperschaftssteuer von 0,005 Prozent
«Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen», sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde nun. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter bekam Apple besonders günstige Steuer-Konditionen in Irland, weil das Land den Konzern als Arbeitgeber gewinnen wollte. Apple habe deutlich weniger als den für alle geltende Satz von 12,5 Prozent gezahlt – für die Handelsfirma Apple Sales International sank die Körperschaftssteuer demnach etwa auf bis zu 0,005 Prozent. Apple erklärte, die Zahl sei aus der Luft gegriffen.

Hohe Steuerquote bei Einfuhr von Auslandsgewinnen in die USA
In Irland landet das Geld aus dem internationalen Verkauf von Apple-Geräten. Der iPhone-Konzern argumentiert, es müsse in den USA versteuert werden, weil dort unter anderem durch Entwicklungsarbeit der Wert geschaffen werde. Das Geld sei auf dem Weg zum US-Fiskus nur in Irland geparkt.

US-Unternehmen müssen auf Auslandsgewinne bei der Einfuhr ins Heimatland 35 Prozent Steuern zahlen – können das Geld aber auch im Ausland lassen. Apple und andere Konzerne pochen auf eine Steuerreform, die diese Belastung absenkt. «Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist», sagte Maestri der «Welt».

Irland bestreitet seinerseits, dass Apple mit seinen Steuerdeals eine Sonderbehandlung erhalten habe – das muss die Kommission nachweisen, damit sie von einer Verzerrung des Wettbewerbs sprechen kann. Ausserdem habe die Brüsseler Behörde irisches Recht missverstanden und wende Regeln von 2010 für Entscheidungen aus den Jahren 1991 und 2007 an. Der Standpunkt der EU-Kommission ist, dass die irischen Apple-Töchter komplett in Irland steuerpflichtig sein sollten.

Irland reichte die Klage nach eigenen Angaben bereits am 9. November ein, machte dies aber erst jetzt öffentlich und lieferte die Begründung. Das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union dürfte mehrere Jahre dauern. Die unterlegene Seite würde dann wahrscheinlich noch vor den obersten Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. (awp/mc/upd/pg)

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