Tunesien: Schweiz blockiert erste Ben-Ali-Gelder

Tunesien: Schweiz blockiert erste Ben-Ali-Gelder

Zine al-Abidine Ben Ali, gestürzter tunesischer Präsident.

Bern – In der Schweiz sind erste Vermögenswerte aus dem Umfeld des gestürzten tunesischen Präsidenten Zine al-Abidine Ben Ali blockiert worden. Beim EDA sind laut der «NZZ am Sonntag» entsprechende Meldungen eingegangen. EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger bestätigte die Blockierung der Vermögenswerte am Sonntag.

Keine Angaben machte er über deren Wert. Ebenfalls nicht bekannt wurde, ob es sich dabei um Gelder auf Schweizer Bankkonten, um Liegenschaften oder um das Flugzeug handelt, das am Flughafen Genf gesichtet wurde. Seit Tagen wird über mögliche Vermögenswerte des Ben-Ali-Clans in der Schweiz spekuliert. Die Gelder sollen laut Medienberichten insbesondere auf Genfer Banken platziert sein, Liegenschaften werden in den Kantonen Genf und Freiburg vermutet. Die Genfer Staatsanwaltschaft geht zudem Hinweisen zu dem Jet auf dem Flughafen Genf nach, der einem Schwiegersohn Ben Alis gehören soll.

Strohmänner
Der Anwalt der Vereinigung der Tunesier in der Schweiz (ATS), Christian Grobet, sagte dem Westschweizer Radio RSR am Sonntagabend, Ben Alis Familie besitze über «Strohmänner» ein Geschäftshaus und zwei Privatwohnungen in Genf. Die Vereinigung habe den Bundesrat und den Genfer Generalstaatsanwalt darüber informiert. Der Bundesrat hatte am Mittwoch beschlossen, Gelder von Ben Ali und rund 40 Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz zu blockieren. Zudem wurde ihnen verboten, Immobilien zu verkaufen.

Fehlerhafte Liste?
Wie die «NZZ am Sonntag» und «Le Matin Dimanche» weiter berichteten, ist die Schweizer Liste mit Tunesiern aus dem Umfeld Ben Alis möglicherweise fehlerhaft. Die «NZZ am Sonntag» erläuterte dazu konkret den Fall des tunesischen Lacoste-Vertreters Mehdi Trabelsi. Bei diesem soll es sich nicht um den Sohn von Belhassen Trabelsi und folglich auch nicht um den Neffen der Präsidentengattin Leila Trabelsi handeln. Das EDA äusserte sich nicht zu dem Fall, bestätigte aber, dass einzelne Beschwerden eingegangen seien. Diese würden nun geprüft. (awp/mc/ps/02)

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