Verfassungsschutz stuft AfD bundesweit als rechtsextremistisch ein

Verfassungsschutz stuft AfD bundesweit als rechtsextremistisch ein
Als Co-Chefin steht Alice Weidel einer gesichert rechtsextremistischen Partei vor. (Foto: AfD)

Berlin – Der Inlandsgeheimdienst stuft die AfD in Deutschland als gesichert rechtsextremistisch ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 gegründet worden, zunächst als Partei der Eurokritiker. Sie rückte im Laufe der Jahre weit nach rechts.

«Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmässige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar», teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschliessen.

«Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes», heisst es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Äusserungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstiessen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei massgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmassliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiss des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte.

Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Einsatz von V-Leuten möglich
Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt sein. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Gutachten wird nicht veröffentlicht
Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

AfD-Spitze wehrt sich
Die beiden Co-Vorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, haben die Einstufung ihrer Partei als gesichert rechtsextremistisch als schweren Schlag gegen die Demokratie in Deutschland kritisiert.

«Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. «Verdachtsfall» ist nicht rechtskräftig abgeschlossen», schrieben die beiden Politiker in einer in Berlin verbreiteten Presseerklärung.

Trotzdem werde die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel am 6. Mai öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. «Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen», erklärten die beiden Politiker. Sie verwiesen auch auf die zuletzt zunehmende Unterstützung für die AfD, die in aktuellen Umfragen geführt habe. (awp/mc/pg)

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