Apple droht Strafe für Preisabsprachen bei E-Books

Apple droht Strafe für Preisabsprachen bei E-Books

(Foto: Apple)

Cupertino – Schwere Schlappe für den erfolgsverwöhnten Apple-Konzern: Eine US-Richterin hat entschieden, dass der iPad-Anbieter auf illegale Weise Preise im amerikanischen E-Book-Markt abgesprochen hat. Nun muss sich Apple auf eine Strafe und Schadenersatz einstellen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Apple will das Urteil allerdings nicht auf sich sitzen lassen und kündigte umgehend an, den Richterspruch anfechten zu wollen.

Richterin Denise Cote legte ihr Urteil nach einem wochenlangen Verfahren am Mittwoch vor und folgte darin der Argumentation des Justizministeriums, dass das Verfahren angestossen hatte. Das Ministerium hatte Apple vorgeworfen, zum Start des iPad-Tablets im Jahr 2010 zusammen mit Verlagen die Preise für digitale Bücher künstlich hochgeschraubt zu haben zum Schaden der Verbraucher.

«Sieg für Millionen Verbraucher, die elektronische Bücher lesen»
«Apple spielte eine zentrale Rolle beim Aufbau und der Ausführung dieser Verschwörung», heisst es in dem Urteil. Die Absprachen seien nur deshalb so erfolgreich gewesen, «weil Apple sie organisiert hat». Der Konzern hatte gewarnt, eine Verurteilung würde als Präzedenzfall das gesamte Geschäft mit digitalen Inhalten destabilisieren. «Diese Entscheidung ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die elektronische Bücher lesen», verkündete am Mittwoch das US-Justizministerium.

Verlage einigten sich mit der US-Justiz
Die fünf involvierten Verlage waren Hachette Livre (gehört zu Lagardère), Harper Collins (News Corp .), Simon & Schuster (CBS), Penguin (Pearson ) sowie der zur deutschen Holtzbrinck-Gruppe gehörende Verlag Macmillian. Sie alle hatten sich nach und nach mit der US-Justiz geeinigt und teilweise die Preise gesenkt. Apple dagegen zog ein Gerichtsverfahren vor.

Konkurrenz zu Kindle von Amazon
Die Hintergrundgeschichte: Als Apple 2010 sein iPad auf den Markt brachte, dominierte Amazon das Geschäft mit digitalen Büchern. Der weltgrösste Onlinehändler verkaufte dabei aktuelle Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte in den USA besonders günstig für 9,99 Dollar. Dabei zahlte Amazon den Verlagen beim Einkauf der Titel einige Dollar pro E-Book mehr, wie aus Unterlagen zum Verfahren bekannt wurde. Die Buchbranche war dennoch unzufrieden, weil sie befürchtete, dass mit dem Verramschen ihrer Titel die Leser künftig generell niedrigere Preise erwarteten.

«Apple wollte nicht mit Amazon (oder einem anderem E-Book-Händler) über den Preis konkurrieren», stellte Richterin Cote fest. Mit den Preisabsprachen habe Apple praktisch über Nacht eine zusätzliche Einnahmequelle und eine attraktive Zusatzfunktion für sein iPad bekommen und die Verlage hätten Amazons 9,99-Dollar-Preis brechen können. «Apple nutzte den günstigen Moment und machte seinen Zug.»

Verlage bauten Gegenpol zu Amazon auf
Die Verlage sahen im Markteintritt von Apple die Chance, einen Gegenpol zu Amazon aufzubauen. Unter der Regie von iTunes-Chef Eddy Cue und des damaligen Konzernlankers Steve Jobs einigte sich Apple mit den US-Verlagen auf ein sogenanntes Agentur-Modell, das ähnlich wie die deutsche Buchpreisbindung funktioniert. Dabei bestimmen die Verlage den Preis. Apple sicherte sich die übliche Kommission von 30 Prozent.

Tiefstpreisgarantie für Apple
Eine Klausel legte zudem fest, dass kein anderer Händler die Bücher günstiger bekommen konnte als Apple. Mit diesem Druckmittel in der Hinterhand stellten die Verlage laut den Gerichtsunterlagen Amazon ein Ultimatum: Der Online-Händler sollte entweder auch zu einem Agentur-Modell wechseln oder länger auf neue Titel warten müssen. Amazon lenkte ein. Laut der Klageschrift stiegen die Preise auf 12,99 oder 14,99 Dollar.

Die EU-Kommission hatte ein ähnliches Kartellverfahren eröffnet. Hier machten jedoch nicht nur die Verlage, sondern auch Apple aussergerichtlich Zugeständnisse. Mit der im Dezember geschlossenen Einigung bekamen Händler für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte bei E-Books. Allerdings hat dies keinen Einfluss auf nationale Regelungen wie die deutsche Buchpreisbindung, bei der die Verlage grundsätzlich die Preise von Büchern im Handel festlegen. (awp/mc/pg)

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