Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA in Kraft

Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA in Kraft
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. (Bild: Europäische Union, 2022/Fotograf: Christophe Licoppe)

Brüssel – Drei Jahre nach dem Aus der Absprache «Privacy Shield» ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt würden, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

Die neue Regelung führt demnach verbindliche Garantien ein, um die vom zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäusserten Bedenken auszuräumen.

Datenschutzniveau in den USA entsprach nicht den Standards der EU

Der EuGH hatte den «Privacy Shield» für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern. Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil grosse Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden. Der «Privacy Shield» war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung «Safe Harbor» vom EuGH gekippt worden war.

Künftig dürfen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismässig sei, hiess es seitens der EU-Kommission. Ausserdem soll ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes eingerichtet werden. «Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. (awp/mc/hfu)


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