Street View: Google und oberster Datenschützer mit Urteil zufrieden

Street View: Google und oberster Datenschützer mit Urteil zufrieden

Lausanne – Google muss Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren. Laut Bundesgericht genügt es, wenn Google die Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen betroffener Personen nachträglich von Hand verwischt.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte von Google 2009 Massnahmen gefordert, um beim Strassenbilder-Dienst Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Weil Google die Umsetzung der Vorschläge mehrheitlich ablehnte, musste auf Klage des EDÖB das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden.

Nur ein Prozent noch sichtbar
Die Richter in Bern kamen im März 2011 zum Schluss, dass Google die Forderungen Thürs weitestgehend erfüllen müsse. Insbesondere habe Google Gesichter und Fahrzeugkennzeichen, die nach der nur zu rund 99 Prozent erfolgreichen automatischen Anonymisierung noch erkennbar seien, von sich aus manuell zu verwischen.

Das Bundesgericht hat Google in diesem zentralen Punkt nun Recht gegeben und die Beschwerde des Internet-Dienstes teilweise gutgeheissen. Laut Gericht ist in Kauf zu nehmen, dass rund ein Prozent der Bilder, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden, unverwischt ins Internet gelangen und Google diese erst auf Verlangen Betroffener von Hand verpixeln lässt.

Besser sichtbarer Link
Das setze jedoch eine regelmässige und klar erkennbare Information über die Widerspruchsmöglichkeiten voraus. Die zurzeit auf Street View kaum erkennbare Schaltfläche zur Meldung von Problemen genüge nicht. Es sei vielmehr ein gut sichtbarer Link, etwa mit dem klaren Hinweis «Anonymisierung verlangen», zur Verfügung zu stellen.

Zudem sei eine Postadresse für Beanstandungen bekannt zu geben und über die Widerspruchsmöglichkeiten regelmässig in den Medien zu informieren. Berechtigte Anonymisierungswünsche seien kostenlos und unbürokratisch auszuführen. Die automatische Verwischung sei zudem laufend zu verbessern und dem Stand der Technik anzupassen.

Über den Zaun nur mit Zustimmung
Die weiteren Vorgaben an Google hat das Bundesgericht im Wesentlichen bestätigt. So muss im Bereich von sensiblen Einrichtungen – insbesondere vor Schulen, Spitälern, Altersheimen, Frauenhäusern, Gerichten und Gefängnissen – von vornherein eine vollständige Anonymisierung der ganzen Person vorgenommen werden.

Weiter dürften Bilder von Privatbereichen wie umfriedeten Höfen, Gärten und ähnlichem, die dem Einblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben würden, nur mit Zustimmung der Betroffenen in Street View veröffentlicht werden. Dies gelte, soweit diese Bilder wie bisher aus über zwei Metern Kamerahöhe aufgenommen würden.

Aufnahmetermine bekannt machen
Schliesslich sei Google verpflichtet, in regionalen und lokalen Medien über bevorstehende Aufnahmen und Aufschaltungen von Bildern zu informieren. Ein blosser Hinweis auf der Homepage von Google werde dem Informationsanspruch der Bevölkerung nicht gerecht.

Erfolglos blieb der Einwand von Google, dass der EDÖB gar nicht zuständig sei, da die in Street View verwendeten Bilder von den USA aus veröffentlicht würden. Laut Bundesgericht werden die Bilder in der Schweiz gemacht und sind hier abrufbar. Damit liege ein überwiegender Anknüpfungspunkt zur Schweiz vor.

Google erfreut
«Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat», hält Daniel Schönberger, Chef der Schweizer Rechtsabteilung von Google, in einer Pressemitteilung vom Freitag fest. Das Gericht erkenne damit an, dass Google umfangreiche Datenschutzmassnahmen in Street View integriert habe. Man werde das Urteil nun genau ansehen, mit dem EDÖB besprechen und die sich bietenden Möglichkeiten prüfen.

Datenschützer sehr zufrieden
Der oberste Schweizer Datenschützer, Hanspeter Thür, ist mit dem Urteil des Bundesgerichts «sehr zufrieden», wie er am Freitag vor den Medien in Zürich sagte. Es zeige, dass auch im Internetzeitalter das Recht am eigenen Bild existiere. Das Urteil ist laut Thür «eine wichtige Wegmarke und führt dazu, dass die Schweiz Google weltweit die härtesten Auflagen macht». Google müsse bei Street View deutlich nachbessern. (awp/mc/ps)

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