245 Geldwäscherei-Aufsichtsverfahren 2003

In den vorhergehenden Jahren hatte sich die Kontrollstelle GwG nach eigenen Angaben hauptsächlich mit der Behandlung der zahlreichen eingereichten Bewilligungsgesuche befasst. Im Jahr 2003 erhöhte sich aber die Zahl der eröffneten Marktaufsichtsverfahren gegenüber dem Vorjahr deutlich, wie dem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht zu entnehmen ist.


60 Prozent mehr Fälle
Waren es im Jahr 2002 noch 156 Marktaufsichtsverfahren, die von der Kontrollstelle gegen mutmasslich illegal tätige Finanzintermediäre eröffnet wurden, erhöhte sich die Anzahl im Jahr 2003 auf 245 Verfahren.


Als positives Zeichen für den Finanzmarkt Schweiz wertet die Kontrollstelle GwG, dass nur wenige der eröffneten Verfahren zu den schärfsten Massnahmen wie Liquidation oder Löschung führten.


Liquidation gegen fünf Finanzintermediäre verfügt
Konkret wurde 2003 gegen fünf Finanzintermediäre von der Kontrollstelle die amtliche Liquidation verfügt. Ausserdem wurde gegen zwei als Einzelfirmen organisierte Finanzintermediäre eine Löschung aus dem Handelsregister angeordnet.


Die Kontrollstelle konkretisierte im vergangenen Jahr Unterstellungsfragen für die Finanzintermediäre des Parabankensektors weiter. Neue Anfragen könnten dank dieses Instrumentariums jetzt laufend bearbeitet werden. Es dauere nicht mehr Monate, erklärte Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, vor den Medien in Bern.


Praxis der Kontrollstelle gut akzeptiert
Bisher sei lediglich eine Verfügung betreffend Geldtransporte angefochten worden. Es sei also davon auszugehen, dass die Praxis der Kontrollstelle von den Betroffenen gut akzeptiert werde, so Balleyguier. Die Zahl der Unterstellungen habe sich durch die neue Praxis nur marginal verändert.


Auf den 1. Januar 2004 trat die im vergangenen Jahr revidierte Verordnung der Kontrollstelle über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre in Kraft. Sie appelliert stark an die Selbstverantwortung der Finanzintermediäre. Die neue Verordnung sei der Situation der unterschiedlichen Finanzintermediäre angepasst und mit der Regulierung im Bankenbereich vergleichbar, sagte Philippe Fleury, der verantwortliche Sektionsleiter.


Gesetz verbesserungsfähig
Nach über fünf Jahren Praxis mit dem Geldwäschereigesetz gebe es Punkte, wo das Gesetz verbesserungsfähig wäre, sagte Balleyguier. Sie nannte als Beispiel eine präzisere Regelung des Informationsausstausches zwischen den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und den Behörden. Das Gesetz sei hier sehr düftig.


Balleyguier vertrat die Ansicht, dass die Kontrollstelle in eine geplante integrierte Finanzmarktaufsicht integriert werden sollte. (awp/scc/pds)

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