ABB: EU-Kommission erlässt Strafzahlung von 215 Mio. Euro

Mit dem Kartell verstiessen die Unternehmen gegen Artikel 81 des EG-Vertrags, in dem jegliche wettbewerbsbeschränkende Praktiken verboten werden. ABB weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass ABB selber den Fall bei der EU ins Rollen gebracht und daher die Immunität erhalten habe. ABB hatte als erstes Unternehmen die Anwendung der Kronzeugenregelung beantragt und der Kommission Informationen über das Kartell vorgelegt hat. Deshalb wurde die Geldbusse erlassen.


«Zero tolerance»
«Den Entscheid der EU kommentieren wir aber nicht», sagte ABB-Sprecher Thomas Schmitt gegenüber AWP. Er verweist auf die Grundsätze der ‹Zero tolerance› von ABB gegenüber wettbewerbsfeindlichem Verhalten der Mitarbeiter.


Schweres Vergehen gegen die Wettbewerbsregeln
Die EU spricht in ihrer Mitteilung von einem sehr schweren Vergehen gegen die Wettbewerbsregeln. Die für ABB kalkulierte Busse sei um 50% erhöht worden, da ABB Wiederholungstäter sei, heisst es.


Prominente «Angeklagte»
Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich nebst ABB um Alstom, Areva, Fuji, Hitachi Japan AE Power Systems, Mitsubishi Electric Corporation, Schneider, Siemens, Toshiba und VA Tech. Für eine frühere Alstom-Tochter, die vier Monate vor Ende des Kartells von Areva übernommen wurde, haften Alstom und der Areva-Konzern gesamtschuldnerisch mit dem betreffenden Unternehmen, wobei sich die Haftung von Areva auf die Frist von der Übernahme bis zum Ende des Kartells vier Monate später beschränkt. Zwischen 1988 und 2004 waren die Unternehmen an Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen, Preisabsprachen, Projekt- und Marktaufteilung sowie dem Austausch geschäftlich wertvoller und vertraulicher Informationen beteiligt.


Rekordbusse für Siemens
Bei der Geldbusse von 750,7 Mio EUR handelt es sich um die höchste in einer Kartellsache; die Geldbusse von 396,6 Mio EUR gegen Siemens, Deutschland, ist die höchste, die bisher gegen ein Unternehmen für einen einzelnen Kartellrechtsverstoss verhängt wurde. Siemens kündigte an, gegen das Bussgeld vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu wollen. (awp/mc/pg)

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