ACS kommt 30-Prozent-Anteil an Hochtief näher

«Die Luft wird dünn für Hochtief», hiess es in Börsenkreisen. Mit Überschreiten der 30-Prozent-Hürde kann ACS weitere Hochtief-Aktien kaufen, ohne ein kostspieliges Pflichtangebot vorlegen zu müssen. Der grösste deutsche Baukonzern wehrt sich hartnäckig gegen die Übernahme. Hochtief beschäftigt weltweit 70.000 Menschen, in Deutschland sind es gut 10.000. Ein Pflichtangebot würde für ACS nach Einschätzung aus Börsenkreisen deutlich teurer als der bisher angebotene Aktientausch, weil sich der Preis dann am – zuletzt gestiegenen – Hochtief- Börsenkurs orientieren würde. Ausserdem käme eine Kontrollprämie von 15 bis 20 Prozent auf den Aktienpreis hinzu. ACS bietet derzeit nach der jüngsten Angebotserhöhung neun eigene Aktien im Tausch gegen fünf Hochtief-Papiere. Die Offerte gilt bis zum 29. Dezember.


Hochtief bekräftigt Ablehnung der ACS-Offerte
Hochtief hatte seinen Aktionären vor Weihnachten die Ablehnung auch des verbesserten ACS-Angebots empfohlen. Die Offerte spiegele nicht den Wert von Hochtief wider und liege weiterhin unterhalb des Börsenkurses, hatte das Essener Unternehmen mitgeteilt. An dieser Einschätzung halte das Unternehmen fest, sagte eine Hochtief-Sprecherin am Montag. Wer die Aktionäre sind, die auf das Tauschangebot eingegangen sind, sei noch nicht bekannt, sagte eine ACS-Sprecherin auf Anfrage. Ob sich Anteile des Hochtief-Grossaktionärs Southeastern Asset Management darunter befänden, könne erst am Ende des Angebotes eingesehen werden. Der Vermögensverwalter Southeastern hatte Mitte Dezember bekannt gegeben, dass er das Tauschangebot für zwei Millionen Hochtief-Aktien annehmen wolle.


Pflichtveröffentlichung bis 29. Dezember
Bis zum 29. Dezember muss ACS täglich eine Pflichtveröffentlichung über die erworbenen Hochtief-Anteile abgegeben. Der endgültige Stand werde voraussichtlich am 4. Januar 2011 veröffentlicht, sagte die Sprecherin. Nach Ablaufen der Frist am 29. Dezember tritt nach früheren Angaben der deutschen Börsenaufsicht BaFin zunächst eine weitere Annahmefrist von zwei Wochen in Kraft. Widersprüche können die Frist zusätzlich verlängern. Theoretisch möglich ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung zu dem Thema, die die Frist laut BaFin noch einmal um maximal weitere zehn Wochen verlängern könnte. Das Verfahren könnte sich so bis März hinziehen. (awp/mc/ps/07)

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