Adamow wird nun doch an Russland ausgeliefert

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte Ende September entschieden, dass Adamow an die USA auszuliefern sei. Das Bundesgericht kommt nun in seinem einstimmig gefällten Entscheid zum Schluss, dass dem Auslieferungsersuchen Russlands international strafrechtliche Priorität zukommt. Mit der Auslieferung an Russland kann laut den Lausanner Richtern sichergestellt werden, dass die untersuchten Straftaten im primär betroffenen Tatortstaat, beziehungsweise am Deliktschwerpunkt, einer Gesamtbeurteilung unterzogen werden.
 

Die Unterschlagung russischer Gelder durch einen Russen

Gemäss Urteil ist bei konkurrierenden Auslieferungsersuchen der Schwerpunkt des Falles nach völkerrechtlichen Kriterien zu bestimmen. Dabei seien die Staatsangehörigkeit des Verfolgten, der Ort der Begehung der untersuchten Straftaten sowie die Empfangsdaten der Auslieferungsersuchen mit zu berücksichtigen. Bei Jewgeni Adamow handle es sich um einen russischen Staatsangehörigen. Von beiden Seiten werde ihm im Wesentlichen vorgeworfen, als Direktor eines russischen Staatsunternehmens, beziehungsweise als Atomenergieminister, Gelder unterschlagen zu haben, die ausschliesslich dem russischen Staat gehört hätten.

 

Auch die amerikanischen Vorwürfe sollen untersuchen werden

Zu berücksichtigen sei weiter, dass es sich um die Auslieferung eines ehemaligen russischen Regierungsmitglieds handle. In diesem Zusammenhang würden auch Fragen der wirtschafts-, nuklear-, und sicherheitspolitischen Souveranität Russlands tangiert. Wie dem Urteil weiter zu entnehmen ist, sind die russischen Behörden verpflichtet, den Fall Adamow tatsächlich zu untersuchen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Der Generalstaatsanwalt habe zudem zugesichert, auch die amerikanischen Vorwürfe zu untersuchen.

 

Kein Haftentlassungsgrund 

Ob beim Ersuchen der USA die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit erfüllt ist, lässt das Bundesgericht letztlich offen. Es hält allerdings fest, dass die untersuchte ungetreue Amtsführung eines ausländischen Funktionärs zum Nachteil des ausländischen Fiskus nach Schweizer Recht nicht selbständig strafbar sei. Die Auslieferung an Russland kann nun vollzogen werden, da sie vom BJ bereits rechtskräftig bewilligt wurde. Laut dem Entscheid besteht für Adamow kein Haftentlassungsgrund. Die USA werfen Adamow vor, sich Gelder angeeignet zu haben, die für den russischen Staat im Bereich der Nuklearenergie vorgesehen waren.

 

Mit Auslieferung an Russland einverstanden 

Insgesamt soll er neun Mio. Dollar an verschiedene US-Firmen unter seiner Kontrolle weitergeleitet und anschliessend in private Projekte in den USA, der Ukraine und Russland investiert haben. Russland wirft ihm zur Hauptsache vor, sich als Minister 17 Mio. Dollar an Staatsgeldern angeeignet zu haben. Adamow war am 2. Mai in Bern auf amerikanisches Ersuchen verhaftet worden. Ende Juni reichten die USA ihr förmliches Auslieferungsgesuch ein. Russland hatte die Schweiz bereits Mitte Mai um die Auslieferung Adamows ersucht. Das BJ hatte beide Ersuchen bewilligt, dem amerikanischen aber Priorität eingeräumt. Nach Ansicht des BJ wäre bei einer Auslieferung Adamows in sein Heimatland die Chance gross gewesen, dass das Strafverfahren in den USA im Sand verlaufen wäre. Adamow selber hatte sich mit seiner Auslieferung an Russland einverstanden erklärt.

 

Russland und Adamow zufrieden… 

«Wir sind zufrieden über den Entscheid des Schweizer Bundesgerichtes», erklärte ein Sprecher des russischen Aussenministeriums am Donnerstag. «Wir glauben, dass alle Formalitäten in kürzester Zeit geregelt werden können», sagte der Sprecher. Adamow selber hat das Bundesgerichtsurteil über seine Auslieferung nach Russland begrüsst. Er habe «erfreut und befriedigt» reagiert, sagte sein Schweizer Anwalt Stefan Wehrenberg. Adamow habe festgestellt, dass die Schweiz «doch ein Rechtsstaat» sei und das Recht über die Politik Oberhand behalte. Der Anwalt begrüsste insbesondere, dass ganz klar eine juristische Lösung für den Fall gefunden worden sei.

 

…USA enttäuscht

Die USA haben mit grosser Enttäuschung auf das Bundesgerichtsurteil reagiert. Obschon die US-Regierung den Entscheid respektiere, sei sie doch «sehr enttäuscht» über dessen Entscheid, Adamov an Russland auszuliefern, hiess es in einer schriftlichen Stellungnahme der US-Botschaft in Bern vom Donnerstagabend. Mit diesem Beschluss habe das Gericht den früheren Entscheid, Adamow an die USA auszuliefern, umgestossen. Adamow sei in den USA für Vergehen angeklagt, die er innerhalb der USA begangen habe, hiess es weiter.

(swissinfo/mc/hfu)

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