AKB: Bankrat und GL gegen Rechtsformänderung und Teilprivatisierung

Wie es am Montag in einer Medienmitteilung hiess, habe der Bankrat und die Geschäftsleitung der Bank sich aus wirtschaftlichen Überlegungen gegen die Änderungen ausgesprochen. Die AKB ist eine Staatsbank und steht zu 100% im Eigentum des Kantons Aargau.


Festhalten an Staatsgarantie
Beide Änderungen wären sowohl für die Bank und deren Entwicklung als auch für den Kanton finanziell langfristig nachteilig, heisst es weiter. Für den Kanton sei es vorteilhafter, die Wertvermehrung und den Ertrag, die aus der heutigen Rechtsform generiert werden, beizubehalten. Aus Sicht des Instituts ermöglicht es die Staatsgarantie der AKB, sich am Markt zu gleichen Konditionen wie die Hauptkonkurrenten zu refinanzieren. Eine Begrenzung der Staatsgarantie würde das Bankenrating negativ beeinflussen und die Refinanzierung verteuern.


Kanton will Risiken minimieren
Der Regierungsrat hatte zuletzt geäussert, dass die AKB in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und teilweise privatisiert werden soll. Damit soll der Staatsbank mehr Freiraum gewährt und das Risiko des Kantons minimiert werden, hatte es Mitte April geheissen. Es sei nicht mehr zeitgemäss, die Bank durch die Politik führen zu lassen, hatte Finanzdirektor Roland Brogli damals gesat. Mit der Staatsgarantie bestehe zudem ein «erhebliches Risiko» für den Kanton. (awp/mc/ps)

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