Auch Nationalratskommission für verstärkten Einlegerschutz

Gleichzeitig wird die Systemobergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen, von 4 auf 6 Mrd CHF erhöht. Die Banken sollen dazu verpflichtet werden, abhängig von den privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. Die Mehrheit der Banken erfüllt diese Anforderung bereits oder wird sie in naher Zukunft erfüllen.


Gegen Publikation
Mit 12 zu 10 Stimmen lehnte es die Wirtschaftkommission WAK ab, dass die Deckung der einzelnen Banken in einer Liste publiziert werden muss. Die Minderheit will diesen Vorschlag der Ständeratskommission übernehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.


Schnellere Auszahlung aus Liquiditätsmasse
Grosszügiger als bisher soll die betroffene Bank den Kunden sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Mit dem Bundesrat erwartet die WAK, dass die Bankenkommission den heutigen Betrag von 5’000 CHF um ein Mehrfaches erhöht. Neu sollen zudem neben den Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert werden.


Keine Erhöhung der Familienzulagen
Mit 14 zu 6 Stimmen scheiterte ein Antrag, gleichzeitig mit der Verstärkung des Einlegerschutzes auch Massnahmen zur Unterstützung der Familien zu beschliessen. Der Vorschlag, den Mindestbetrag der Kinderzulage von 200 auf 250 und jenen der Ausbildungszulage von 250 auf 300 CHF zu erhöhen, wird von der Minderheit aber ins Plenum getragen.


Behandlung in der Dezember-Session der Räte
Die Revision des Bankengesetzes mit dem verbesserten Einlegerschutz flankiert das Massnahmenpaket zur Stärkung des Finanzsystems. Sie wird zusammen mit diesem in der Dezembersession von beiden Räten behandelt. Der Bundesrat beantragt Dringlichkeit, damit die bis 2010 befristete Vorlage sofort in Kraft treten kann.


Für Frühling 2009 bereitet die Landesregierung eine grundlegende Reform vor, um die Mängel des geltenden Einlegerschutzes zu beseitigen. Geprüft wird unter anderem eine Vorfinanzierung des Einlegerschutzes, beispielsweise in Form eines Fonds. (awp/mc/pg/21)

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