Auch zweite Strafanzeige gegen UBS-Verantwortliche abgelehnt
Sie stellt sich weiter auf den Standpunkt, dass kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliegt. Die kritische Lage der UBS sei von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) bereits im Februar offen kommunziert und von der Staatsanwaltschaft III damals entsprechend berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Die Entwicklung werde «ergebnisoffen» weiterverfolgt.
Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung nicht erfüllt
Bereits im Dezember hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft nach einer ersten Strafanzeige der SP Schweiz entschieden, die ehemalige Führungsspitze der UBS nicht strafrechtlich zu belangen. Sie war nach neunmonatiger Untersuchung zum Schluss gekommen, dass der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung nicht erfüllt sei.
Zweite Strafanzeige nach Urteil des BVGer
Im Januar hatte die SP mit einer weiteren Stafanzeige nachgedoppelt. Sie witterte Morgenluft, nachdem das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gelangt war, dass die Herausgabe der UBS-Bankkundendaten rechtswidrig gewesen sei. Die SP machte geltend, die UBS sei in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert worden. Verursacht worden sei diese offensichtlich durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze. (awp/mc/pg/24)