Auf dem Weg in den Schengen-Raum: Fahndungssystem SIS in Betrieb

Eine erfolgreiche Evaluation wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Schweiz gegen Ende Jahr Teil des Schengen-Raums werden kann. SIS, das gemeinsame Personen- und Sachfahndungssystem der Schengen-Staaten, wird ab Donnerstag schweizweit von der Polizei, vom Grenzwachtkorps und weiteren Stellen eingesetzt. Sie können auf die im SIS erfassten Personen- und Sachfahndungen zugreifen. Die Schweizer Polizei und andere berechtigte Behörden können selbst auch Fahndungsmeldungen eingeben.


Koordination durch SIRENE-Büro
Ein so genanntes SIRENE-Büro steuert, koordiniert und bearbeitet alle ein- und ausgehenden SIS-Fahndungen. Bei einem Trefferfall ist es für die Beschaffung weiterer Informationen bei der ausschreibenden Stelle zuständig. SIRENE steht für «Supplementary Information REquest at the National Entry», also die «Nationale Kontaktstelle für den Austausch zusätzlicher Informationen». Dieses Büro wurde in den letzten Monaten im Bundesamt für Polizei (fedpol) aufgebaut. Das Team von 25 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei ist der Einsatzzentrale von fedpol angegliedert.


Wichtiges Fahndungsinstrument
Mit der Integration dieses Fahndungssystems in die tägliche Arbeit erhalten die Sicherheitskräfte der Schweiz ein wichtiges Instrument zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in die Hand. SIS umfasst Informationen über polizeilich gesuchte, mit einem Einreiseverbot belegte oder vermisste Personen sowie gestohlene Gegenstände (z.B. Autos oder Waffen), nach denen die derzeit 25 Schengen-Staaten fahnden. Es ergänzt das bestehende nationale Fahndungssystem RIPOL.


Strenge Richtlinien beim Datenschutz
Der Datenschutz beim SIS untersteht strengen Richtlinien und wird von unabhängigen Kontrollstellen auf nationaler und kantonaler Ebene geprüft. Es dürfen beispielsweise nur bestimmte Daten erfasst werden, diese sind ausschliesslich einem beschränkten Kreis von Personen nur für den der Ausschreibung entsprechenden Zweck zugänglich und werden auch nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.


Einsicht in persönliche Daten
Ab dem 14. August 2008 können Einzelpersonen zudem ein Begehren um Auskunft über im SIS gespeicherte persönliche Daten sowie Berichtigung oder Löschung einer SIS-Ausschreibung einreichen. Solche Gesuche sind schriftlich und zusammen mit der Kopie eines amtlichen Ausweises über die Identität des Gesuchsstellers an das Bundesamt für Polizei (fedpol) zu richten. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Gesuche um Überprüfung der persönlichen Daten im SIS eingereicht werden können. Diesen ist zum Nachweis der Identität des Gesuchsstellers ebenfalls eine Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen.


Vollständige Inkraftsetzung noch 2008?
Die vollständige Inkraftsetzung des Schengener Besitzstandes soll nach Wunsch der Schweiz im Dezember dieses Jahres erfolgen. Der Entscheid über den konkreten Zeitpunkt liegt aber beim Rat der EU. Der Schweizer Zugang zum SIS wird bereits am 14. August in Betrieb genommen, damit die Experten der Schengenmitgliedstaaten das technische Funktionieren des schweizerischen SIS-Anschlusses im Rahmen des Schengen-Evaluationsverfahrens anfangs September 2008 prüfen können. Diese erfolgreiche Prüfung ist Voraussetzung für die operative Inkraftsetzung von Schengen. (fedpol/mc/ps)

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