BCV-Prozess: Staatsanwalt verlangt härtere Strafen

Das Gericht habe die Bilanzmanipulationen aus den Jahren 1996 bis 2001 fälschlicherweise nicht als Urkundenfälschungen gewertet, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Prozess habe genügend Beweise geliefert, um die Angeklagten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu verurteilen, erklärte der stellvertretende Staatsanwalt Daniel Stoll auf Anfrage der SDA. Das Schlüsseldokument, eine Risikoeinschätzung aus dem Jahr 1996, sei – entgegen der richterlichen Annahme – eindeutig als Urkunde im rechtlichen Sinn zu betrachten. Zudem hätten die Angeklagten mit den Reformen ihrer Rückstellungspolitik 1997 gegen die Buchhaltungsprinzipien der Klarheit und der Vorsicht verstossen.


CEO und VRP für schuldig befunden
Das Bezirksgericht Lausanne hatte die sechs Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, mit ihren Bilanzmanipulationen strafrechtlich relevante Taten begangen zu haben. Sie hätten sich weder der ungetreuen Geschäftsbesorgung noch der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Einzig Ex-CEO Gilbert Duchoud sowie sein damaliger Vorgesetzter, Verwaltungsratspräsident Jacques Treyvaud, waren in einem Nebenpunkt schuldig gesprochen worden. Sie hatten sich aus Sicht der Richter im Zusammenhang mit Bonuszahlungen an Top-Kader der Veruntreuung schuldig gemacht und erhielten dafür Geldstrafen zu 90 respektive 30 Tagessätzen.


16 Monate bedingt gefordert
Wie bereits während des Prozesses, fordert Stoll für Duchoud eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten und für Treyvaud eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Für die vier anderen Angeklagten verlangt er ebenfalls bedingte Geldstrafen. (awp/mc/ps)

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