Berufliche Vorsorge: Verstärkte Aufsicht, weniger Interessenskonflikte

Im Zentrum steht eine Strukturreform. Der Bundesrat schlägt vor, die direkte Aufsicht in der zweiten Säule zu kantonalisieren, das heisst alle Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Dazu sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden. Die Innerschweizer haben dies bereits getan, andere Regionen werden folgen.


Neue Oberaufsicht
Die heutige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter übernehmen die Kantone. Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine unabhängige Kommission. Sie soll die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden verstärkt überwachen und für einheitliche Standards sorgen. Die eidgenössische Oberaufsichtskommission wird aus sieben bis neun unabhängigen Sachverständigen bestehen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je einem Mitglied vertreten sind. Das Sekretariat der Kommission ist administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert.


Stärkung der Aufsicht allgemein begrüsst
In der Vernehmlassung war die Stärkung der Aufsicht allgemein begrüsst worden, wogegen es bei der Art und Weise keinen Konsens gab. Wegen gegenläufiger Signale hielt sich der Bundesrat weitgehend an den Vorentwurf. Allerdings wurde darauf verzichtet, die Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen einer einzigen Aufsicht zu unterstellen.


Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern
Nach den Ungereimtheiten beim Zusammenschluss der Swissfirst und der Bank Bellevue im September 2005 hatte der Bundesrat sein Projekt ergänzt. Er will die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisieren und Interessenskonflikten vorbeugen.


«Parallel running» wird verboten
Verboten wird das «parallel running», bei dem Kassenverwalter gleichzeitig in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung. Es ist heute erlaubt, wenn die Pensionskasse keinen Nachteil hat. Verboten ist das «front running»: Hier werden Anlagen in Kenntnis künftiger Transaktionen der Vorsorgeeinrichtung getätigt.


Vermögensvorteile der Vorsorgeeinrichtung abliefern
Neu sollen der Vorsorgeeinrichtung sämtliche Vermögensvorteile wie Provisionen, Kickbacks und Rabatte zwingend abgeliefert werden müssen. Bestimmte Geschäfte sind zudem von der Revisionsstelle vorab zu prüfen.


Ältere ArbeitnehmerInnen im Arbeitsmarkt halten
Überdies schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu halten. So sollen die Reglemente den Versicherten die Möglichkeit geben, die Auswirkungen von Lohnreduktionen beim Kürzertreten vor dem Rentenalter durch erhöhte eigene Beiträge teilweise aufzufangen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll zudem weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen. (awp/mc/ab)

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