Beschlüsse von Porsche-Hauptversammlung erneut auf Prüfstand

Kern der Klage sind die Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Neuwahl von Mitgliedern des Kontrollgremiums sowie die Vergütung des Aufsichtsrates Nach Einschätzung der Aktionäre wurden die Anteilseigner auf der Hauptversammlung nur unzureichend über die Kurssicherungsgeschäfte informiert, mit denen sich der Stuttgarter Sportwagenbauer die Mehrheit an VW sichern wollte. Die Übernahme von Volkswagen scheiterte jedoch, weil sich Porsche mit Milliardenkrediten finanziell übernommen hatte. Nach der gescheiterten Übernahme soll der Sportwagenbauer 2011 als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden.


Rechtsverstösse bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Als weitere Gründe für die Anfechtungsklage werden Rechtsverstösse bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat angeführt. Porsche hatte im Geschäftsjahr 2007/08 Milliarden verdient. Das Vorsteuerergebnis lag bei 8,57 Milliarden Euro, davon gingen allerdings 6,83 Milliarden auf Kurssicherungsgeschäfte in Bezug auf die VW-Aktie zurück. Alleine der Verdienst des damaligen Konzern- Lenkers Wendelin Wiedeking soll sich in der Folge auf 77,4 Millionen Euro belaufen haben.


Aktionäre mit ihrer Klage bereits Ende Mai diesen Jahres gescheitert
Vor dem Landgericht Stuttgart waren die Aktionäre mit ihrer Klage bereits Ende Mai diesen Jahres gescheitert. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, über die das Oberlandesgericht nun in mündlicher Verhandlung entscheiden muss. Mit einem Urteilsspruch unmittelbar nach der Verhandlung am 3. November ist nach Angaben einer Sprecherin nicht zu rechnen. (awp/mc/gh/28)

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