Bessere Wettbewerbs-Bedingungen für CH-Fluggesellschaften


Schweizer Fluggesellschaften profitieren ab dem 1. Juni von besseren Wettbewerbs-Bedingungen im europäischen Luftraum. Sie dürfen neu direkte Flüge zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) anbieten.


Die Swiss dürfte von den besseren Wettbewerbs-Bedingungen profitieren. (pd)
Bislang hatten Schweizer Fluggesellschaften von einem hiesigen Flughafen starten oder auf ihm landen müssen. Die Öffnung erlaubt es ihnen nun, Strecken zwischen Städten in 25 EU-Mitgliedsstaaten in ihr Angebot aufzunehmen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mitteilte.Luftverkehrsabkommen tritt in zweite Phase
Mit der Öffnung kommt das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in die zweite Phase. Der Vertrag, der den gegenseitigen Marktzugang in der Luftfahrt sichert, war am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Er beendete den Protektionismus und ersetzte 14 bilaterale Verträge.Innerstaatliche Flüge nicht betroffen
Nicht betroffen sind von der zweiten Etappe kommerzielle Flüge innerhalb eines einzelnen Staates der EU. Diese werden laut BAZL jedoch in drei Jahren Gegenstand von Verhandlungen sein. So sieht es das Abkommen vor.Neue Verordnungen und Richtlinen
Schliesslich wurden neue europäische Erlasse in den Anhang des Abkommens übernommen. Dabei handelt es sich um Verordnungen und Richtlinen – unter anderem zu den für den Luftverkehr anwendbaren Wettbewerbsregeln oder zur Lärmbekämpfung auf Flughäfen. Für einige Erlasse ist eine Umsetzungsfrist von bis zu drei Jahren vorgesehen. (awp/scc/pds)





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