BFE: Grüner Strom im Boom – Fördersystem am Limit

Längerfristig sei das Parlament gefordert, um eine Stop-and-Go-Politik zu vermeiden. Es sei eine Blockierung des Fördersystems absehbar, sagte Kaufmann. Ein wesentlicher Teil der Projekte für die Nutzung erneuerbarer Energien kämen aus einem hoch professionellen Umfeld. Man könne mit einer Investitionssumme von über einer Milliarde CHF rechnen. Seit dem 1. Mai 2008 können Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse ihre Anlagen für die KEV anmelden. Das Anmeldeverfahren wird im Auftrag des BFE von der nationalen Netzgesellschaft swissgrid AG durchgeführt.


Konkrete Umsetzung
Am 1. Januar 2009 beginnt die konkrete Umsetzung: Anlagen, die für das neue Förderinstruments berücksichtigt werden konnten und ihre Inbetriebnahmemeldung bei der swissgrid AG korrekt und fristgerecht eingereicht haben, erhalten ab diesem Zeitpunkt die KEV für den von ihnen ins Netz eingespeisten Strom. Die Anmeldeflut zeigt laut BFE, dass das Potenzial zur Produktion von erneuerbarem Strom in der Schweiz beträchtlich ist. Bereits im August 2008 war das Jahres-Zubaukontingent 2008 für neue Photovoltaik-Anlagen ausgeschöpft. Das BFE musste deshalb einen Bescheidstopp verfügen.


3000 Anlagen können vorderhand nicht berücksichtigt werden
Rund 3000 dieser Anlagen können vorderhand nicht berücksichtigt werden und wurden auf eine Warteliste gesetzt. Bei allen anderen Technologien konnten bisher praktisch sämtliche Anmeldungen für die KEV berücksichtigt werden, sofern die Anlagen die gesetzlichen Anforderungen erfüllten. Das Energiegesetz sieht für jede Technologie einen Kostendeckel vor. Das ist der%uale Anteil an der KEV-Gesamtsumme, der einer Technologie höchstens zusteht. Bei der Windenergie und der Biomasse beträgt dieser Teildeckel je maximal 30%, bei der Wasserkraft 50% und bei der Photovoltaik 5%.


Zuschlag von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde
Zur Finanzierung der KEV sieht das Energiegesetz einen Zuschlag von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde vor. Im Jahr 2009 beträgt der Zuschlag 0,45 Rappen, was eine Gesamtsumme von rund 250Mio CHF ergibt. Damit ist die Finanzierung der Einspeisevergütung vorerst sichergestellt. Das erste Jahr sei kein Problem, sagte Kaufmann. KEV erhielten Anlagen, die bereits in Betrieb seien. Das treffe für die Photovoltaik zu. Die meisten Anlagen der anderen Technologien würden aber erst ab 2010 und später ans Netz gehen. Sie erhielten erst eine Vergütung, wenn sie tatsächlich Strom lieferten.


15-Räppler
Vor Einführung der KEV wurde die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mit dem so genannten 15-Räppler gefördert. Die bestehenden Verträge der Mehrkostenfinanzierung bleiben bis 2025, bei den Wasserkraftwerken bis 2035 gültig. Ab 2009 wird jedoch über den KEV-Zuschlag abgerechnet.


swissolar fordert eine stärkere Förderung der Solarenergie
Der Schweizerische Fachverband für Sonnenergie (swissolar) fordert dringend eine stärkere Förderung der Solarenergie. Die Informationen des BFE zeigten deutlich, dass die KEV einen fatalen Konstruktionsfehler aufweise: die Beschränkung der Mittel. Mittelfristig brauche es eine ungedeckelte KEV. Für die noch kleine Solarbranche sei die Situation dramatisch. Momentan herrsche Hochbetrieb dank voller Auftragsbücher. Aber ab 2010 werde praktisch nichts mehr gebaut, schreibt swissolar. Wer erst jetzt sein Haus mit einer Solaranlage ergänzen wolle, habe praktisch keine Chance mehr, diese wirtschaftlich zu betreiben. (awp/mc/gh/22)

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