BJ bestätigt Suva-Positionen zu Teilmonopol und Zusatzversicherungen

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unter anderem vorgeschlagen, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) ihr Teilmonopol zu belassen. Einer – von der politischen Rechten geforderten – Liberalisierung und Suva-Privatisierung erteilte er eine Absage.


Zusatzversicherungen und Vermögensverwaltungen für Suva tabu
Auch gewisse Nebentätigkeiten wie die Führung von Rehabilitationskliniken, die Schadenabwicklung für Dritte oder die Entwicklung von Sicherheitsprodukten sollten der Suva erlaubt sein. Zusatzversicherungen und Vermögensverwaltungen bleiben gemäss Bundesrat für die Suva aber tabu. Während die Suva, unterstützt von gewerkschaftlicher Seite, auch Zusatzversicherungen anbieten will, lehnen die Privatversicherer eine Ausweitung des Suva-Geschäftsfeldes ab. Die Zulassung zur Schadenabwicklung für Dritte verletze die Verfassung wie auch die Wettbewerbsneutralität, erklärte deren Verband SVV.


Aufhebung des Teilmonopols mit hohen Kosten verbunden
In seinem Bericht hält das BJ nun fest, dass das Teilmonopol der Suva im UVG verfassungsmässig sei. Artikel 117 der Bundesverfassung würde sogar ein Vollmonopol zulassen. Eine Aufhebung des Teilmonopols würde zwar privaten Versicherern zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten bieten. Für den Bund entstünden aber Mehrkosten von bis zu 4 Mrd CHF. Auch die in der Botschaft vorgesehenen Suva-Nebentätigkeiten entsprächen der Verfassung. Auch gebe es ein öffentliches Interesse an diesen Tätigkeiten, da sie kostensenkend wirkten.


Eingeschränkte Wirtschaftsfreiheit
Die geplante Zulassung der Suva zu bestimmten UVG-Zusatzversicherungen entspräche ebenfalls der Verfassung. Das bestehende Verbot schränke die Suva-versicherten Betriebe in ihrer Wirtschaftsfreiheit ein. Dies widerspreche dem Verfassungsgrundsatz, wonach der Staat für günstige Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft zu sorgen hat. (awp/mc/ps/25)

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