Botschaft zum verbesserten Einlegerschutz verabschiedet

Im Falle eines Konkurses werden diese Guthaben sofort aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Bank ausbezahlt. Vorher hatten lediglich Guthaben in der Höhe von 30’000 CHF das Konkursprivileg genossen.


Befristung soll höchstens ein Jahr verlängert werden
Die neue Regel will der Bundesrat nun im Bankengesetz verankern. Damit es zwischen dem Auslaufen des bis Ende 2010 befristeten Beschlusses und dem Inkrafttreten der definitiven Gesetzesrevision nicht zu einer Lücke kommt, will der Bundesrat die Befristung um höchstens ein Jahr verlängern. Bis dahin sollte die Gesetzesänderung vom Parlament verabschiedet sein. Wie im März angekündigt verzichtet der Bundesrat auf eine grundsätzliche Systemänderung im Einlegerschutz. Seine Vorschläge für ein neues Sicherungssystem mit einer Bundesgarantie waren in der Vernehmlassung auf Ablehnung gestossen. Es sei nicht sinnvoll, den funktionierenden sich selbst regulierenden Einlegerschutz zu verstaatlichen, befand die Mehrheit der Befragten.


Banken haften solidarisch bis zu 6 Mrd Franken
Der Bundesrat nahm deshalb nur die unumstrittenen Änderungen in die Botschaft auf. Neben der Erhöhung des geschützten Maximalbetrags auf 100’000 CHF ist dies etwa die Verpflichtung der Banken, für ihre privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz gelegene Aktiven im Umfang von 125% zu halten. Für insolvente Banken müssen die anderen Banken solidarisch einspringen, wobei die Obergrenze bei 6 Mrd CHF liegt. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Regeln über die Weiterführung von Bankendienstleistungen, die Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen sowie die Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte. (awp/mc/ps/16)

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