Brüssel kritisiert hiesige Regeln zur Personenfreizügigkeit

Das Integrationsbüro (IB) bestätigte am Montag Berichte von Westschweizer Zeitungen. Ein entsprechendes Schreiben der EU-Kommission sei Mitte Februar eingetroffen, sagte IB-Sprecher Adrian Sollberger. Die EU-Kommission kritisiert, dass gemäss Abkommen das Recht auf eine Dienstleistung auch ohne Einhaltung der 8-Tage-Voranmeldefrist bestehe. Auch seien die Sanktionen nicht verhältnismässig, wenn ein EU-Arbeitgeber Mitarbeitende früher schicke.


Note aus Brüssel wird analysiert
Noch Anfang Januar hatte Peter Gasser, Bereichsleiter Personenfreizügigkeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), gegenüber der SDA betont, aus Seco-Sicht entspreche das Schweizer Entsendegesetz den Vorgaben. Die Note aus Brüssel werde nun eingehend analysiert, sagte Gasser auf Anfrage. Inhaltlich wollte er sich nicht dazu äussern. Eine Antwort werde spätestens bis zum Gemischten Ausschuss Schweiz-EU Ende Juni erfolgen. (awp/mc/ps)

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