Buchpreisbindung: Buchhändler, Verleger und Autoren kritisieren Weko

Er sei «masslos enttäuscht», sagte SBVV-Präsident Men Haupt am Mittwoch auf Anfrage. Diese Enttäschung werde nur durch die Hoffnung auf einen erfolgreichen Rekurs gemildert. Die finanziellen Mittel dafür seien bereitgestellt.

Andere Kulturträger sind subventioniert…
Bisher habe der Kampf um die Buchpreisbindung die Branche rund eine Million Franken gekostet. Es sei «unselig», dass sich die Buchbranche auf diese Weise wehren müsse, während Film, Theater und Presse subventioniert würden.

Kulturelle Argumente nicht beachtet
Für die Buchhändler und Verleger gibt es sowohl kulturelle als auch ökonomische Argumente für eine Beibehaltung der Buchpreisbindung. In der Westschweiz, wo keine Buchpreisbindung existiert, mussten laut Haupt in den vergangenen zwei
Jahren 32 Buchhandlungen schliessen.

Buchladensterben verordnet
Bei einer Aufhebung der Buchpreisbindung würden in der Deutschschweiz 30 bis 40% der Buchhandlungen verschwinden, sagt Haupt. Auf dem Land gäbe es kaum mehr Buchhandlungen. Die Bücher würden ausserdem – mit Ausnahme der Bestseller – teurer. Dies zeige die Erfahrung aus anderen Ländern. Eine Abschaffung der Buchpreisbindung wäre für Haupt auch deshalb unsinnig, weil 80% der in der Schweiz verkauften Bücher aus Deutschland und Österreich stammen – aus Ländern also, die feste Buchpreise kennen.

Verspielter Ball
Es würde somit die Gefahr der Reimporte nach Deutschland und Österreich bestehen. Diese Problematik habe die Weko ausser Acht gelassen. «Die Schweiz ist nicht im luftleeren Raum», sagt Haupt. Sie sei Teil Europas, auch wenn sie nicht EU-Mitglied sei.

Autoren übergangen
Enttäuscht zeigen sich auch die Autorinnen und Autoren der Schweiz (ADS). Es handle sich um einen schlechten Entscheid, sagte ADS-Geschäftsführer Peter Schmid auf Anfrage. Die Aufhebung der Buchpreisbindung würde die Autorinnen und Autoren vor erhebliche Probleme stellen.

Abwandern der Autore wird somit erwartet
Bis anhin erhielten sie 10% des Ladenpreises. Wenn kein fester Ladenpreis mehr existiere, sei das Einkommen der Autoren ungewiss. Es müssten sämtliche Verträge geändert werden. Die Konsequenz wäre, dass die Schweizer Autoren deutsche
Verlage suchen würden.

Kulturgut wird zu Wettbewerbsgut degradiert
Für Schmid ist der Entscheid aber auch aus kulturpolitischen Gründen falsch. Das «Kulturgut Buch» dürfe nicht ein «Wettbewerbsgut» werden, argumentiert er. Die  Autorinnen und Autoren sind nicht rekursberechtigt. Sie hoffen indes, dass der
Bundesrat korrigierend eingreift.(awp/mc/th)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert