Bund im Lohn- und Pensionskassenvergleich

Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte die Studien in Auftrag gegeben, um die Debatte um die Anstellungsbedingungen beim Bund zu «versachlichen». Am Lohnvergleich nahmen 14 grosse Privatunternehmen, drei bundesnahe Unternehmen und vier Kantone teil, am Pensionkassenvergleich zwei weitere Unternehmen.


Mehrheitlich vergleichbar
Ein erster Befund: Die Basislöhne der rund 34 000 Bundesangestellten sind mit jenen der Privatwirtschaft und der Kantone mehrheitlich vergleichbar. Bei den Boni und andern variablen Lohnteilen hingegen ist der Bund klar im Hintertreffen, weil er den Erfolg nicht und die Leistung nur in geringem Mass berücksichtigt. Dies wirkt sich vor allem auf der Stufe der Kader aus. Bis rund 120 000 Franken ist die Entlöhnung marktgerecht. Im mittleren Kader (150 000 Franken) öffnet sich die Schere: Hier liegen die Bezüge bis 20 Prozent tiefer als in der Privatwirtschaft. Beim höheren Kader (170 000 Franken) wächst der Rückstand auf bis zu 60 Prozent an.


Lohnnebenleistungen sind beim Bund leicht tiefer
Die Lohnnebenleistungen sind beim Bund insgesamt leicht tiefer. Dies gilt insbesondere für Personalverpflegung, Pauschalspesen, Versicherungsleistungen und das Freizeitangebot. Etwa gleichwertig sind die Treueprämien, die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft.


Nase vorn bei den Kinder- und Ausbildungszulagen
Bei den Kinder- und Ausbildungszulagen hat der Bund – auch gegenüber den Kantonen – teilweise die Nase vorn, weil er mit landesweit einheitlichen Ansätzen das Gleichbehandlungsgebot respektiert. Dafür richtet die Hälfte der Vergleichsunternehmen zusätzlich eine Familienzulage aus, was der Bund nicht mehr tut.


Wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden
Über dem Durchschnitt liegt der Bund mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden. Ab dem 50. Altersjahr gewährt er aber mehr Ferien. Mit 11 Ausgleichstagen sieht er zudem – auch dies eine Folge des Gleichbehandlungsgebots – etwas mehr bezahlte Feiertage vor als das Gros der andern Unternehmen.


Zweite Säule ohne Lorbeeren
Keine Lorbeeren holt sich der Bund mit der Zweiten Säule. Generell bezahlen seine Mitarbeitenden höhere Beiträge an die berufliche Vorsorge, während die Altersleistungen im Mittelfeld rangieren. Mit der Umstellung vom Leistungs- aufs Beitragsprimat bleiben zwar die Renten ab 65 praktisch gleich, nicht aber jene für Frühpensionierten.


Altersrücktritt mathematisch
Während die Privatwirtschaft den freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritt grosszügig honoriert, wird der Bund die Renten mathematisch korrekt kürzen. Für Jüngere werden die Beiträge an die Zweite Säule zudem leicht sinken, für Ältere aber bis zum Doppelten steigen. Die Arbeitgeberbeiträge des Bundes machen im Übrigen nur 58 Prozent aus – gegenüber 63 Prozent auf dem Vergleichsmarkt.


Durchzogener Befund
Die Konkurrenzfähigkeit des Bundes sei trotz diesem durchzogenen Befund nicht schlecht, sagte Bundesrat Merz am Montag vor den Medien. «Ich habe keine Angst vor einer Massenflucht.» Der Bund biete auch interessante Stellen, welche die Privatwirtschaft nicht offerieren könne. Wer zu ihm komme, kenne die Verhältnisse.


Konkurrenzfähiges Niveau erhalten
Laut Merz gilt es allerdings zu verhindern, dass der Bund gegenüber der Konkurrenz weiter an Boden verliert. Das Eidgenössische Personalamt arbeite bis Sommer 2006 Empfehlungen dazu aus, wie die Anstellungsbedingungen mittelfristig auf konkurrenzfähigem Niveau gehalten werden könnten. Diese Vorschläge würden dann dem Bundesrat vorgelegt. (awp/mc/gh)

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