Bund will künftig die Anklage vor Gericht vertreten

Das Bundesstrafgericht hatte letzten September Vekselberg und dessen österreichische Geschäftspartner Ronny Pecik und Georg Stumpf vom Vorwurf freigesprochen, beim Zusammenkauf von Aktien der Firma OC Oerlikon (früher Unaxis) die börsenrechtliche Meldepflicht verletzt zu haben. Die vom EFD verhängte Busse von 40 Millionen Franken wurde aufgehoben.


Kein EFD-Rechtsvertreter am Prozess
Das Finanzdepartement und dessen damaliger Vorsteher Hans-Rudolf Merz wurden in den Medien für diese Schlappe scharf kritisiert. Dass das EFD keinen Rechtsvertreter an den Prozess geschickt hatte, wurde besonders negativ kommentiert. Der Bundesrat begründet die Abwesenheit eines EFD-Vertreters in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Daniel Vischer (Grüne/ZH) damit, dass bislang aus prozessökonomischen Gründen immer darauf verzichtet wurde, einen Rechtsvertreter an die Hauptverhandlung zu schicken.


Ein Fall für das Bundesgericht?
Der Bundesrat verneint im Übrigen, dass beim Verfahren gegen Vekselberg politische Überlegungen eine Rolle gespielt hätten. Es sei einzig um die rechtliche Erwägung gegangen, ob die Meldepflicht verletzt worden sei. Vischer hatte gefragt, ob der Rechtsdienst des EFD die Busse auch deshalb ausgesprochen hatte, um Investitionen von ausländischen Fonds in die Schweizer Industrie zu erschweren, wenn nicht klar ist, ob dahinter verdeckte ausländische Staatsfonds stecken. Ob der Bundesrat das Urteil des Bundesstrafgerichts ans Bundesgericht weiter ziehen will, liess er in der Interpellations-Antwort offen. (awp/mc/ss/27)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert