Bundesanwaltschaft erhebt laut Bundesstrafgericht zu wenig Anklagen

Auf Anfrage verweigerte das Bundesstrafgericht jegliche Auskunft. Auch den Bericht will das Bundesstrafgericht nicht veröffentlichen. Er wurde lediglich «sämtlichen Behörden zugestellt, die für die Bereinigung der Situation zuständig sind», wie es in der Mitteilung heisst. Die Bundesanwaltschaft war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Bericht zu den Vorwürfen betreffend der geringen Anzahl erhobener Anklagen hat nichts mit der ausserordentlichen Überprüfung der BA zu tun. Diese war an Pfingsten nach internen Vorwürfen sowie kritischen Medienberichte vom Justizdepartement (EJPD) und dem Bundesstrafgericht beschlossen worden.


Elfköpfige Subkommission des Parlaments
Der Justizdepartement von Christoph Blocher hält die administrative Aufsicht über die BA, das Bundesstrafgericht die fachliche. Der Bericht zur ausserordentlichen Überprüfung wird erst im kommenden Herbst abgeschlossen sein. Eng begleitet wird die Überprüfung von einer elfköpfigen Subkommission des Parlaments.


Rorschacher im Zentrum der Untersuchungen
Im Zentrum der Untersuchungen steht der mittlerweile zurückgetretene Chef der BA, Valentin Roschacher. Seit er Ende 1999 das Amt übernommen hatte, stand Roschacher immer wieder in Kritik, zuletzt wegen des Einsatzes eines verurteilten kolumbianischen Drogenbosses als Informant. (awp/mc/gh)

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