Bundesgericht heisst LSVA-Anhebung gut

In einer Medienmitteilung spricht der Verband von einem politisch gefärbten Entscheid. Das Urteil bedeute, dass die Transportpreise umgehend erhöht werden müssten – letztlich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten.


BVGer: Prinzip der Kostendeckung
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Einsprachen der ASTAG und von zwei Camionneurfirmen letzten Oktober in zweiter Instanz gutgeheissen. Gemäss dem Gesetz über die Schwerverkehrsabgabe gelte das Prinzip der Kostendeckung, hielt das Bundesverwaltungsgericht damals in seinem Urteil fest. Da für 2008 und 2009 ein Ertragsüberschuss resultiere, sei die vom Bundesrat verfügte Erhöhung nicht rechtens. Dieses Urteil hat das Bundesgericht nach Einsprache der Eidg. Zollverwaltung nun aufgehoben. (awp/mc/pg/14)

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