Bundesrat bestellt Sonderbotschaft zur Insider-Strafnorm

Der Bundesrat hat am Freitag das weitere Vorgehen in der Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FATF) festgelegt. Von der vom EFD bis Mitte 2007 vorzulegenden Botschaft erwartet er eine Beschränkung auf wesentliche Punkte.

Teilrevision aus FATF-Vorlage beschleunigt behandelt
Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, die Teilrevision der Insider-Strafnorm aus der FATF-Vorlage herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. Die Botschaft soll schon Ende Jahr vorliegen. Die Strafnorm soll neu praktisch alle kursrelevanten Tatsachen – auch die Gewinnwarnungen – erfassen.

Qualifizierung wird beibehalten
Die in der FATF-Vorlage enthaltene Qualifizierung von gewissen Insiderdelikten und der Kursmanipulation als Verbrechen statt Vergehen soll beibehalten werden. Diese beiden neuen Straftatbestände gehören neu zur Liste der Verbrechen, die Vortaten zur Geldwäscherei sein können.

Schweiz verfügt über gutes Abwehrdispositiv
Zudem hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der die Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern aufzeigt und die Folgen der Umsetzung in der Schweiz beleuchtet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz über ein gutes Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfügt. (awp/mc/ar)

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