Bundesrat konkretisiert das Vorgehen bei der Öffnung des Postmarkts

Demnach wird zunächst das Briefmonopol per Verordnung per 1. Juli 2009 auf 50 Gramm gesenkt. In einem zweiten Schritt wird das Postgesetz revidiert, die Marktöffnung wird separat als referendumsfähiger Bundesbeschluss ausgestaltet. Bei den übrigen wesentlichen Punkten hält der Bundesrat an der Vorlage fest, wie er sie im Februar 2008 in die Vernehmlassung gegeben hatte. Insbesondere soll auf die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Post im Bereich der Finanzdienstleistungen verzichtet werden.

Stimmberechtigte können das Referendum ergreifen
Umstrittenster Punkt der Vorlage sind der vom Bundesrat am 27. Februar 2008 beschlossene Fahrplan für die Marktöffnung sowie das Vorgehen bei der Senkung des Briefmonopols von heute 100 g auf 50g bzw. null Gramm. Der Bundesrat trägt diesem Anliegen insofern Rechnung, als er die vollständige Marktöffnung separat als referendumsfähigen Bundesbeschluss ausgestaltet. Somit erhalten die Stimmberechtigten die Möglichkeit, zweimal das Referendum zu ergreifen.


Bundesrat für direkten gesetzlichen Auftrag
Für die Sicherstellung der Grundversorgung wurden in der Vernehmlassung zwei Varianten (gesetzlicher Auftrag an die Post oder ein Ausschreibungsverfahren) zur Diskussion gestellt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat sich der Bundesrat für den direkten gesetzlichen Auftrag entschieden.


Die übrigen wesentlichen Vorschläge der Vorlage – so etwa Inhalt und Finanzierung der Grundversorgung, die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die Umschreibung der Geschäftstätigkeit der Post –  wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst und bleiben unverändert. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm die entsprechende Botschaft 2009 vorzulegen. (UVEK/mc/pg)

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