Bundesrat verabschiedet ZGB-Revision und führt papierlosen Schuldbrief ein

Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Teilrevision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Kernstück der Revision ist die Einführung des papierlosen Schuldbriefes, was Kreditgeschäfte erleichtern soll. Der Register- Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Seine Übertragung erfolgt ebenfalls im Grundbuch. Damit entfallen die Kosten für die Ausfertigung, die Aufbewahrung und die Übermittlung des Wertpapiers zwischen Grundbuchamt, Notariat und Bank. Ausserdem fallen das Verlustrisiko und das langwierige und teure Kraftloserklärungsverfahren weg, die der Verlust eines Papier-Schuldbriefs zur Folge hat.


Schuldbrief in Papierform wird beibehalten
Der jetzige Schuldbrief in Papierform wird aber beibehalten. Die Parteien können jene Form wählen, die ihnen am besten zusagt. Ein weiteres Anliegen der Teilrevision ist der Ausbau des Grundbuches zu einem modernen Bodeninformationssystem, wo Interessierte zuverlässige und aktuelle Auskünfte über Grundstücke erhalten können. Die Grundbuchämter können bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch löschen. Anderseits müssen in Zukunft gewisse Tatbestände wie öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die ein bestimmtes Grundstück betreffen, neu im Grundbuch vermerkt werden. So soll die Publizitätsfunktion des Grundbuchs verbessert werden. (awp/mc/gh)

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