Bundesrat verlangt Revisionsvorschläge zum Kartellgesetz

Das Parlament hatte vom Bundesrat verlangt, die Wirkungen des Kartellgesetzes zu evaluieren. Eine vom EVD eingesetzte Expertengruppe sprach sich für eine Professionalisierung der Wettbewerbsbehörden aus, die unabhängig von Politik und Wirtschaft für eine gesunde Konkurrenz sorgen sollen.


Konzept des geltenden Gesetzes soll beibehalten werden
Der Bundesrat will am Konzept des geltenden Kartellgesetzes grundsätzlich festhalten. Dieses verbietet Preisabsprachen, ermöglicht direkte Sanktionen bei Wettbewerbseinschränkungen, untersagt Unternehmensfusionen, die Konkurrenz ausschalten, und bringt eine Bonusregelung für reuige Kartellisten.


Stärkung der WEKO
Die vom EVD auszuarbeitenden Vorschläge sollen sich insbesondere auf die Stärkung der Wettbewerbskommission (WEKO) als unabhängige Institution, die Anpassung der Fusionskontrolle, die differenzierte Behandlung vertikaler Vereinbarungen sowie die Beschleunigung der Verfahren beziehen. Zudem werden das EVD und das Aussenministerium (EDA) weitere Abklärungen vornehmen, welche es dem Bundesrat ermöglichen, die Opportunität von Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit der EU für den formellen Austausch von vertraulichen Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden zu beurteilen.


Entscheid in einem Jahr
Gestützt auf diese konkreten Vorschläge und Abklärungen wird der Bundesrat im Frühjahr 2010 über die Eröffnung einer Vernehmlassung entscheiden. Bei seinem Entscheid wird er berücksichtigen, welche Konsequenzen die Vollzugsbehörden bis dann aus den 14 Empfehlungen der Expertengruppe gezogen haben.


Das Kartellrecht beschäftigt auch das Parlament. So verlangt der Ständerat mit einer Motion ein neues Sanktionssystem. Manager, die gegen das Kartellrecht verstossen, sollen bestraft werden. Firmen dagegen, die alles Erdenkliche unternehmen, um Preisabsprachen zu vermeiden, sollen straffrei bleiben. (awp/mc/pg/22)

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