Bundesrat verschärft das Verfahren bei unbezahlten Krankenkassenprämien

Die Zahl jener, die ihre KVG-Beiträge nicht bezahlen, wird auf rund 150’000 geschätzt, die Summe der ausstehenden Prämien auf über 400 Mio CHF. Wie die Leistungen bezahlt werden, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Spitäler wehren sich dagegen, das Inkasso ausstehender Zahlungen selber betreiben zu müssen.  Heute sind die Krankenkassen verpflichtet, die Übernahme der Kosten für die Leistungen bereits nach dem Stellen des Fortsetzungsbegehrens im Betreibungsverfahren aufzuschieben, bis die Prämien und die Kostenbeteiligungen vollständig bezahlt sind. Auf den 1. August hat der Bundesrat das Regime nun verfeinert.


Kantonale Vereinbarungen mit den Versicherungen
Neu erhalten die Kantone die Möglichkeit, in Vereinbarungen mit den Versicherungen festzulegen, unter welchen Bedingungen auf die Sistierung der Kostenübernahme verzichtet wird. Derartige Lösungen gibt es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Jura, Waadt und Wallis. Damit können laut Bundesrat die aufgetretenen Probleme weitgehend gelöst werden. Bevor das Betreibungsverfahren eingeleitet wird, muss die Kasse die versicherte Person ausdrücklich auf die Konsequenzen aufmerksam machen, die das Nichtbezahlen der Prämie hat. Der Zeitpunkt, ab dem die Kostenübernahme für Leistungen aufgeschoben und ab wann diese Massnahme wieder aufgehoben wird, wird genau festgelegt. Gemäss der im Krankenversicherungsgesetz vorgesehenen Information über die Sistierung der Kostenübernahme müssen die Kassen den zuständigen kantonalen Stellen Mitteilung machen, wenn sie von den Betreibungsbehörden einen Verlustschein für einen Versicherten erhalten haben. (awp/mc/gh)

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