Bundesrat will auch Geldwäscherei-Kontrollstelle einbauen


In die Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA) soll neben der Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen auch die Kontrollstelle für Geldwäscherei eingebaut werden. Mit dieser neuen Vorgabe hat der Bundesrat die Botschaft in Auftrag gegeben.


Prof. Dr. Ulrich Zimmerli
Die Landesregierung will die FINMA-Vorlage Ende 2005 den Räten zuleiten. Er rechne mit einem Inkrafttreten 2007, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien. Eine gute Aufsicht sei «ein internationales Gütesiegel für den Finanzplatz». Die FINMA sei vor allem wegen der Zunahme von Allfinanzprodukten nötig.

Integration in FINMA
Die Experten um Prof. Ulrich Zimmerli hatten von der Integration der Kontrollstelle für Geldwäscherei in die FINMA abgeraten, um das Fuder nicht zu überladen. Der Bundesrat kam nun aber zum Schluss, dass sich so noch mehr Synergien nutzen liessen. Die Kontrollstelle habe den Anschluss ausdrücklich gewünscht.

Stärkung des Aufsichtsrates
Gegenüber dem Expertenvorschlag, der in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden war, nahm der Bundesrat noch weitere Retuschen vor. Unter anderem entschied er, die Rolle des Aufsichtsrats zu stärken und die FINMA in erster Linie gegenüber dem Bundesrat zur Rechenschaftsablage zu verpflichten.

Beschränkung der Haftung
Ausserdem ist geplant, die Haftung bei der Aufsicht zu beschränken. Geschieht dies nicht, werden die FINMA und subsidiär der Bund haften, wenn jemand wegen einer widerrechtlichen Handlung- zum Beispiel wegen eines verspäteten Eingreifens der Aufsicht zu Schaden kommt. Eine definitive Lösung wird noch gesucht.

Einbau des Sanktionensystems
In die Botschaft wird der Bundesrat auch das von den Experten ausgearbeitete Sanktionensystem einbauen, zu dem noch bis Ende Januar 2005 die Vernehmlassung läuft. Ein noch ausstehender dritter Teil des FINMA-Projekts kann laut Merz separat behandelt werden. Dabei geht insbesondere um die allfällige Unterstellung der Vermögensverwalter. (awp/mc/mad)

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