Bundesrat will keine Änderungen bei der Legal Quote in der zweiten Säule

Dies geht aus seiner Stellungnahme vom Freitag zu einem Bericht der nationalrätlichen GPK hervor. Wiederholt hatte insbesondere die SP kritisiert, dass die Lebensversicherer die Versicherten um Hunderte von Millionen prellten. Die Legal Quote, nach der die Überschussbeteiligung mindestens 90% beträgt, werde in der Verordnung und vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPF) gesetzeswidrig ausgelegt.


Darf man den Spielraum ausreizen?
In der Debatte um diesen angeblichen «Rentenklau» kam die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates zum Schluss, der Wille des Gesetzgebers sei nicht verletzt. Der Bundesrat nutze den gesetzlichen Spielraum aber «bis zum Rand» zugunsten der Lebensversicherer aus, hiess es in ihrem Bericht vom November 2007. Der Bundesrat schloss ich nun der GPK an. Mit einer Ausnahme allerdings: Der Ermessensspielraum werde nicht einseitig zugunsten der Versicherungsunternehmen ausgeschöpft. Der Rückgang der Lebensversicherer in der Zweiten Säule beweise vielmehr, «dass dieser Geschäftszweig unter den vorherrschenden Bedingungen wenig attraktiv ist».


Präzisere Methoden bitte
Heute wird die Legal Quote so berechnet, dass die Versicherer 10% des «Ertrages» für sich behalten (Bruttomethode). Nur in sehr guten Jahren kommt laut Verordnung die Nettomethode zum Zuge, bei der die Versicherer 10% des «Ergebnisses» erhalten. Die GPK forderte für die Wahl der Methode präzisere Kriterien in der Verordnung.


Überschussbeteiligungen sind zu kommunizieren
Der Bundesrat warnt aber davor, den Handlungsspielraum der Aufsichtsbehörde in besonderen Situationen einzuengen. Erst länger andauernde Erfahrungen mit der Legal Quote könnten zeigen, ob sich eine für die Regelung auf Verordnungsstufe geeignete Praxis entwickelt. Zurzeit sei eine Systemänderung nicht zu vertreten. Mit einer Motion forderte die GPK im Übrigen, die Überschussbeteiligung müsse jedem Versicherten jährlich auf dem Versicherungsausweise mitgeteilt werden. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss vergangenen Mittwoch mit 106 zu 57 Stimmen ab, weil damit mehr Verwirrung als Transparenz geschaffen werde. (awp/mc/th)

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