Bundesrat will Post ganz der Steuerpflicht unterstellen

Heute muss die Post nur die Gewinne aus den Diensten versteuern, in denen sie im freien Wettbewerb steht. Die der gesamten Grundversorgung ist sie hingegen steuerfrei. Das sei angesichts der Höhe der ausgewiesenen Gewinne stossend, schreibt Germanier in seiner Motion.

90 Prozent der Gewinne stammen aus Grundversorgung
Es habe sich gezeigt, dass 90% der Gewinne der Post aus der Grundversorgung stammten. Dem Bund und den Kantonen entgingen so aufgrund des Steuerprivilegs jährlich mehr als 200 Mio CHF. Diese faktische Subventionierung sei aufgrund des guten Geschäftsgangs der Post nicht nötig.

Motion vom Bundesrat entgegengenommen
Der Bundesrat erklärte sich in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er wolle das heutige Postgesetz durch ein Postmarktgesetz ersetzen, das für alle Anbieter gleich lange Spiesse schaffe.

Revision der Regelung der Steuerpflicht
In diesem Zusammenhang werde auch die bisherige Regelung der Steuerpflicht der Post zu überprüfen sein. Momentan wird eine entsprechende Revision vorbereitet. Dieses revidierte Post- und Postorganisationsgesetz soll im nächsten Jahr in die Vernehmlassung gegeben werden. (awp/mc/ar)

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