Bundesrat will UBS Kosten für Amtshilfeverfahren auferlegen

Eine zusätzliche Beteiligung der Grossbank an den Kosten für die Bearbeitung des Amtshilfegesuchs sei nicht möglich, weil die Rechtsgrundlagen dafür fehlten. Nach Kritik von verschiedenen Seiten hat der Bundesrat nun entschieden, dem Parlament einen Bundesbeschluss vorzulegen, der die rechtlichen Grundlagen schafft.


Boni/Eigenmittel: Keine Gesetzesanpassungen
Über das Amtshilfeabkommen selbst wird das Parlament voraussichtlich im Juni befinden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft dazu. Sie enhält keine Gesetzesanpassungen, die zu strengeren Regeln für Banken in Bezug auf Boni oder Eigenmittel führen. Gefordert hatte dies die SP. Sie macht ihre Zustimmung zum Abkommen davon abhängig.


Veto des Bundesverwaltungsgerichts
Es geht um das Abkommen, das die Schweiz im vergangenen Sommer mit den USA ausgehandelt hatte. Es verpflichtet die Schweiz, ein Amtshilfegesuch der USA zu rund 4450 UBS-Konten zu bearbeiten und nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei den rund 4’200 Fällen von schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Dass das Abkommen überhaupt dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird, ist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen. Dieses war zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat das Abkommen nicht hätte abschliessen dürfen. Die Rechtsgrundlage genüge nicht, um in bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.


Daten-Herausgabe in rechtsstaatlichem Rahmen
In der Folge wurde das Abkommen angepasst: Der Bundesrat hob es auf die Ebene eines – vom Parlament zu genehmigenden – Staatsvertrages. Die Genehmigung durch das Parlament soll der Schweiz ermöglichen, ihre Verpflichtungen gegenüber den USA trotz des Gerichtsurteils einzuhalten. Nur die Umsetzung des Abkommens gewährleiste, dass der Konflikt mit den USA beigelegt werden könne, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). So könne die Herausgabe von Kundendaten in einem rechtsstaatlichen Rahmen erfolgen. Es gehe darum, Risiken für die Volkswirtschaft zu vermeiden. Nach Ansicht des Bundesrates gebe es keine Alternative zur Umsetzung des Abkommens.


Mögliche «Eskalation» bei Nein des Parlaments
Die USA bestünden darauf, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhielten, hält das EJPD fest. Sie hätten bereits angekündigt, andernfalls die vorgesehenen «angemessenen Ausgleichsmassnahmen» zu ergreifen. Es sei davon auszugehen, dass die USA zumindest das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufnehmen würden. Ein US-Gericht könnte die Bank zur Herausgabe der Daten verurteilen. Das EJPD spricht von einer möglichen «Eskalation» des Konflikts mit den USA.


Kein fakultatives Referendum
Das Volk soll nach dem Willen des Bundesrates nicht das letzte Wort haben: Der Bundesrat will das Abkommen nicht – wie von verschiedener Seite gefordert – dem fakultativen Referendum unterstellen. Das Abkommen enthalte keine wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen, begründet der Bundesrat diesen Entscheid. Es betreffe nur ein einziges Amtshilfegesuch der USA und rund 4450 UBS-Kunden. Die künftige Amtshilfe mit den USA regle es nicht.


Abkommen wird vorläufig angewendet
Das Abkommen wird bereits vorläufig angewendet. Daten werden jedoch vor der Genehmigung durch das Paralament nicht gegen den Willen der betroffenen Kunden herausgegeben. Die vorläufige Anwendung ermöglicht der Steuerverwaltung lediglich, die einzelnen Fälle bereits zu beurteilen und Schlussverfügungen zu erlassen.


Bis Ende November hatte die Steuerverwaltung in etwas über 500 Fällen Schlussverfügungen erlassen, wie der Botschaft des Bundesrates zu entnehmen ist. Davon waren 26 Verfügungen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Die relativ geringe Beschwerdezahl hänge wohl mit dem Umstand zusammen, dass sich ein erheblicher Teil der betroffenen UBS-Kunden freiwillig bei den US-Steuerbehörden gemeldet hätten, heisst es in der Botschaft.  (awp/mc/pg/28)

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