BWO legt Referenzinssatz für Mieten auf 3,5 Prozent fest

Wie Direktor Peter Gurtner vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vor den Medien sagte, hat das neue System keine grossen Auswirkungen auf die Mietverhältnisse. Er könne «Entwarnung» geben. Der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) per Verordnung eingeführte Referenzzinssatz habe nichts mit der Entkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins oder den Plänen für eine Indexierung der Mieten zu tun, sagte Gurtner. Das sei Zukunftsmusik. Darüber werde der Bundesrat in den nächsten Wochen entscheiden.


Andere Finanzierungsformen gewinnen an Bedeutung
Die Änderung habe sich aufgedrängt, weil verschiedene Kantonalbanken dazu übergegangen seien, keinen offiziellen Satz mehr bekannt zu geben. Zudem hätten neben den variablen Hypothekarmodellen andere Finanzierungsformen wie beispielsweise Festhypotheken an Bedeutung gewonnen.


Nur drei Kantonalbanken unter dem ermittelten Referenzzinssatz
Der von der Nationalbank ermittelte Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Bei der ersten Festlegung gelangten die mathematischen Rundungsregeln zur Anwendung: So führte der Durchschnittszinssatz von 3,43% zum mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatz von 3,5%. Laut Gurtner liegen nur die Kantonalbanken Bern und Freiburg (3,25%) sowie Genf (3%) darunter. Sie hätten den Entscheid des BWO abgewartet.


Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn sich der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz um 0,25 Prozentpunkte verändert hat. In diesem Fall kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht oder gesenkt werden. Bei den derzeitigen Zinssätzen beträgt die Anpassung 3% des Mietzinses. Der Übergang erfolgt direkt von dem für das jeweilige Mietverhältnis bisher massgebenden Hypothekarzinssatz zum neuen Referenzzinssatz. Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben.


Hauseigentümerverband: Kein Grund für Anpassung der Mietzinsen
Der Hauseigentümerverband stimmt zu, dass sich bei den meisten Mietverhältnissen vorerst nichts ändern wird. Wenn ein Mietzins allerdings auf einem Hypothekarzinssatz von unter 3,5% basiere, hätten die Vermieter einen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses. Der Mieterverband hält den festgelegten Referenzzinssatz nicht für einen Grund zur Anpassung der Mietzinsen. In den Kantonen Bern, Freiburg und Genf könnten Vermieter nur dann eine Erhöhung durchsetzen, wenn sie auch alle Senkungen weitergegeben hätten. Diese Mietzinserhöhungen um 3% bedauert dagegen der Hauseigentümerverband «Hausverein Schweiz». Wenn genügend Rendite vorhanden sei, sollten die Eigentümer keine Erhöhung vornehmen. (awp/mc/pg/20)

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