CH-Agrarpolitik: Änderung der Direktzahlungsverordnung 2011 sorgt für Unmut

Die Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen ist das Kernelement des zweiten Verordnungspakets zur Agrarpolitik 2011. Es umfasst nicht weniger als 19 Verordnungen, die teils aufgehoben, teils angepasst werden sollen. Ein erstes Paket hatte der Bundesrat Mitte November 2007 gutgeheissen.


Andere Verteilung der Gelder gefordert
Die kritischen Stimmen fordern neben mehr Mitteln für die Landwirtschaft vor allem eine andere Verteilung der Gelder. Als Knackpunkt erwies sich deshalb die Änderung der Beitragsabstufung. Bisher hatten Betriebe bis zu einer Grösse von 90 Hektaren und 135 Grossvieheinheiten (GVE) Anspruch auf Direktzahlungen. Darüber gab es keine Beiträge mehr.


Grenzwert um 10 Hektaren bzw. 10 GVE anheben
Neu soll dieser Grenzwert um 10 Hektaren bzw. 10 GVE angehoben werden. Ausserdem sollen Landwirte, welche diese Werte übersteigen, neu 25 Prozent des Beitragsansatzes erhalten. Von diesen Änderungen werden «primär Grossbetriebe im Berg und Tal profitieren, ohne dass diese konkrete Mehrleistungen im Bereich Ökologie und Tierwohl zu erbringen hätten», schreibt der Schweizer Tierschutz (STS). Das sei eine «reine Verschwendung von Steuergeldern, da solche Betriebe erheblich kostengünstiger produzieren». Ins gleiche Horn stossen sowohl die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) als auch die SP. Die neue Abstufung der Beiträge «geht eindeutig zu weit», schreibt die Partei.


Bauern und SVP hingegen begrüssen den Vorschlag
Die Bauern und die SVP hingegen begrüssen den Vorschlag. Er trage im Sinne eines Kompromisses einerseits dem real ablaufenden Strukturwandel und andererseits auch den verteilungspolitischen Sensibilitäten Rechnung, schreibt der Schweizerische Bauernverband (SBV). SBV, SVP und SAB sind sich hingegen einig, dass insbesondere Kleinbetriebe im Berggebiet durch die vorgeschlagenen Änderungen der Direktzahlungsverordnung benachteiligt werden. Zwar wolle das Parlament die «Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen» (TEP-Beiträge) erhöhen. Die Erhöhung käme aber den kleinen Betrieben nicht zugute, da auch der bisherige Verteilschlüssel ändern soll. Dieser soll sich neu nicht mehr an den GVE, sondern an der Fläche des Betriebs orientieren. Der SBV sowie die SVP fordern deshalb für Kleinstrukturierte Bergbetriebe mit vielen Tieren eine Übergangsfrist bis 2011.


Unterschiedliche Meinungen auch bei den Flächenbeiträgen
Unterschiedliche Meinungen löste auch die geplante Reduktion der allgemeinen Flächenbeiträge aus. Während die SAB dagegen ist, begrüssen SP, SBV und SVP den Vorschlag. Die Bauern und die SVP fordern gar noch eine stärkere Senkung des Beitrags. Mit den frei gewordenen Mitteln wollen sie den Ackerbau und die tierische Produktion stärken.


FDP uneingeschränkt positiv
Uneingeschränkt positiv reagiert die FDP auf das Verordnungspaket. Es schlage die richtigen Schritte vor, «um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zusammen mit jener der vor- und nachgelagerten Stufen zu verbessern». Das zweite Verordnungspaket soll im Juni vom Bundesrat verabschiedet werden. (awp/mc/gh)

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