CH-Bundesrat: Markenschutz und Patente werden billiger

Ab 1. Juli zahlt nur noch 550 statt 700 CHF, wer den Schutz seiner Marke in der Schweiz um weitere zehn Jahre verlängern will. Die Klassengebühr für Waren und Dienstleistungen bei nationalen und internationalen Markenverlängerungen wird abgeschafft. Die siebte und die achte Jahresgebühr für Patentinhaber sinken von 310 auf 200 CHF.


Gebühren zum siebten Mal reduziert
Laut Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) werden die Gebühren damit zum siebten Mal seit der Verselbständigung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) im Jahre 1996 reduziert. Insgesamt machten die Gebührensenkungen nun jährlich rund 40 Mio CHF aus.


Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen
Auf den 1. Mai tritt für die Schweiz ein freiwilliges Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen in Kraft. Sein Hauptpunkt: Die derzeit 13 Vertragsstaaten verzichten weitestgehend darauf, von den Patentanmeldern Übersetzungen in ihrer Landessprache zu verlangen. Ein vom Europäischen Patentamt in englischer Sprache erstelltes Patent wird so seine Wirkung in der Schweiz auch ohne Übersetzung der Patentschrift in eine schweizerische Amtsssprache entfalten. Der Schutzbereich des Patents wird aber weiterhin in allen drei offiziellen Sprachen des Patentamts publiziert, das heisst auch auf Deutsch und Französisch. Unberührt bleibt das Recht, vom Patentinhaber bei gerichtlichen Streitigkeiten nachträglich eine Übersetzung in eine nationale Amtssprache zu verlangen. Das Parlament hat das Übereinkommen und die Anpassung des Patentgesetzes im Dezember 2005 genehmigt. Inzwischen wurde die zum Inkrafttreten erforderliche Zahl von Vertragsstaaten erreicht. (awp/mc/gh)

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