CH-Bundesrat verabschiedet Produktesicherheitsgesetz – EU-Sicherheitsstandards

Damit sei gewährleistet, dass die schweizerischen Anforderungen jenen im europäischen Binnenmarkt mit seinen 490 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten entsprächen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.


Im Interesse von Konsumenten und Produzenten
Die europakompatible Lösung liege im Interesse von Konsumenten und Produzenten. Konsumseits profitierten Inland und Ausland von denselben hohen Sicherheitsnormen, Produzenten müssten sich nur nach einem Sicherheitsstandard richten. Europäische Erzeuger müssten keine unterschiedlichen Schutzniveaus mehr berücksichtigen.


Totalrevision
Das Produktesicherheitsgesetz stellt eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten aus dem Jahr 1976 dar. Das Gesetz weist in Bezug auf die Richtlinien der EU unterschiedliche Schutzniveaus auf und ist überdies nur auf technische Produkte anwendbar. Zudem gibt es den Behörden nur beschränkte Eingriffsmöglichkeiten im Gefahrenfall. (awp/mc/gh/26)

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