CH-Finanzmarkt-Aufsichtsgesetz noch nicht bereinigt – Ständerat bleibt hart

Einverstanden war die kleine Kammer mit der Verpflichtung des Bundesrates, bei der Wahl des Verwaltungsrates der FINMA auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter zu achten. Hingegen lehnte sie es erneut ab, dass die neue Behörde bei ihren internationalen Aufgaben «insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz» berücksichtigen muss. Hart blieb der Ständerat auch bei den Bussen für die Verletzung der Meldepflicht gemäss Börsengesetz. Bei vorsätzlicher Tat soll das Strafmass nur 2 statt 20 Mio CHF betragen, bei Fahrlässigkeit 1 Mio statt 10 Mio. Die Verschärfung der Meldepflicht selber findet sich in einer separaten Vorlage, die letzte Woche bereinigt wurde. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert