CH: Freihandelsabkommen mit Tunesien ab Juni in Kraft

Die Anwendung des im Dezember 2004 zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien abgeschlossenen Freihandelsabkommens habe zur Folge, dass Tunesien ab dem 1. Juni 2005 die Einfuhren industrieller Waren und landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz gleich wie diejenigen aus der EU behandeln werde, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Montag mit.


Assoziationsabkommen zwischen Tunesien und der EU
Seit 1996 ist ein Assoziationsabkommen zwischen Tunesien und der EU in Kraft, im Rahmen dessen die Einfuhrzölle Tunesiens für Waren aus der EU stufenweise abgebaut wurden, heisst es. Damit hatte sich die Wettbewerbsposition auf dem tunesischen Markt für die schweizerischen Exporteure zunehmend verschlechtert.


Zollfreiheit für Industriewaren mit Ursprung Tunesien
Im Gegenzug gewährt die Schweiz ab 1. Juni die Zollfreiheit für die Einfuhr von Industriewaren mit Ursprung in Tunesien, sowie gewisse Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte wie Olivenöl in Flaschen, Zitrusfrüchte, Straussenfleisch, Datteln, Mandeln, Melonen und Granatäpfel.


Freihandelszone Europa-Mittelmeer
Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und Libanon abgeschlossen hat, werde das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA-Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen, heisst es weiter. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden. (awp/mc/gh)

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