Coop-Kreditkarte darf mit «Gratis» beworben werden

Die Cornèr Bank hatte das Aargauer Handelsgericht im Juli 2006 darum ersucht, Coop im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme zu verbieten, ihre Kreditkarte «Supercard plus» mit dem Begriff «Gratis» zu bewerben. Das Begehren wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Handelsgerichts nun bestätigt.


Weder falsch noch irreführend
Laut den Lausanner Richtern ist die Bezeichnung «Gratis-Karte» weder falsch noch irreführend im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Entscheidend sei, dass für die Coop-Karte im Unterschied zu anderen Kreditkarten keine Jahresgebühr erhoben werde. Bei Einkäufen im Inland würden keine Zusatzkosten anfallen. Damit erweise sich die «Supercard plus» tatsächlich für einen weiten Anwendungsbereich als kostenlos. Zwar würden für Bargeldbezüge am Schalter und an Automaten variable, benutzungsabhängige Kosten anfallen. Und für Einkäufe im Ausland werde eine Gebühr von 2,5% (heute 1,5%) erhoben. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass dem durchschnittlichen Konsumenten bekannt sei, dass beim Bargeldbezug an einem Automaten, der nicht der entsprechenden Bank gehöre, spezielle Kosten anfallen würden. Er wisse auch, dass bei Einkäufen in Fremdwährung stets mit gewissen Kosten zu rechnen sei. (awp/mc/gh)

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