Deutsche Börse gibt im Streit um Skontrenvergabe unter Vorbehalt nach

Die Kriterien seien überarbeitet worden und die neuen, vom Börsenrat der Börse Frankfurt nun beschlossenen Regeln zur Vergabe der Auftragsbücher sollen zum kommenden Montag, 26. März, in Kraft treten, teilte die Deutsche Börse am Dienstag in Frankfurt mit. Sollte bis dahin jedoch der Beschwerde des Marktbetreibers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch stattgegeben werden, sei die neue Verteilungsregelung hinfällig. Die Börse Frankfurt würde dann die Skontren wieder ausschliesslich nach Leistungsfähigkeit vergeben, hiess es weiter.


Klage der Wertpapierhandelsbank Renell
Auslöser für die Überarbeitung der Regelungen war eine Klage der Wertpapierhandelsbank Renell gewesen, die bei der jüngsten Vergabe der Aktien-Skontren leer ausgegangen war. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hatte die neue Verteilung der Deutschen Börse für rechtswidrig erklärt und entschieden, dass der Frankfurter Marktbetreiber bis zum 26. März eine «rechtmässige» Verteilungsregelung erarbeiten und umsetzen müsse, damit nicht die Schliessung des Parketthandels drohe. (awp/mc/gh)

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