Deutscher Bundestag: Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern

Der Bundestag hatte es bereits in der vergangenen Woche gebilligt. Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen.


Ab 2006 Offenlegungspflicht
Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie BMW , DaimlerChrysler und Porsche gescheitert. Die Nennung der Vorstandsbezüge wird nun mit den Geschäftsberichten für das Jahr 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden.


Bis ins Detail publik
Künftig müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss bis ins Detail publik gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschliesst. Bei Verstössen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bussgelder von bis zu 50.000 Euro pro Vorstand möglich.


Die Auskunftsverweigerer
Derzeit sind von den 30 Konzernen im Deutschen Aktienindex (DAX) nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchener Rück . Unter den Managern, die ihr Gehalt veröffentlichten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank , Klaus-Peter Müller, mit 1,02 Millionen Euro. (awp/mc/ab)

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