Deutsches Kabinett beschliesst Gesetz zu Banker-Boni

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen. Mit den bereits Mitte Januar bekanntgewordenen Gesetzesplänen setzt die Bundesregierung Vorgaben der wichtigsten Wirtschaftsnationen (G20) um und stellt die bisherigen, teils freiwilligen Massnahmen auf eine gesetzliche Basis.


Bonuszahlungen stärker an langfristigen Erfolg gekoppelt
Generell sollen Bonuszahlungen stärker an den längerfristigen Erfolg eines Unternehmens gekoppelt werden. Anfang Dezember hatten sich acht grosse deutsche Banken und drei Versicherer verpflichtet, die schärferen Bonusregeln der G20 freiwillig rasch umzusetzen. Davor hatte die nationale Finanzaufsicht BaFin Institute aufgefordert, ihre Anreizsysteme zu überarbeiten. Der Gesetzentwurf ist nach der Selbstverpflichtung und den BaFin-Vorgaben die dritte Massnahme.


Die Aufsicht kann bei Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken. Nähere Einzelheiten werden flexibel in Rechtsverordnungen des Finanzministeriums geregelt. (awp/mc/pg/26)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert