Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) – Aufsichtsbehörde des Bundes


Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), administrativ dem Finanzdepartement zugeordnet, ist die Aufsichtsbehörde des Bundes über weite Teile des Finanzsektors.

Aufgabenbereich der EBK
Folgende Aufgabenbereiche deckt die EBK ab:

Aufsicht über die Banken
Aufsicht über die Anlagefonds
Aufsicht über das Pfandbriefwesen
Aufsicht über die Börsen und die Effektenhändler
Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote

Zusätzlich zu ihren eigentlichen Überwachungsaufgaben ist die EBK auch in anderen Bereichen aktiv, die den Finanzplatz Schweiz betreffen. Sie steht deshalb in ständigem Kontakt mit dem Eidg. Finanzdepartement und mit der Schweizerischen Nationalbank. Zudem pflegt sie regelmässigen Kontakt mit den verschiedensten Verbänden, namentlich mit der Schweizerischen Bankiervereinigung, mit dem Schweizerischen Anlagefondsverband und mit der Schweizer Treuhandkammer.


Finanzierung der EBK
Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit erhebt die EBK eine jährliche Aufsichtsabgabe von den Personen und Gesellschaften, die ihrer Aufsicht unterstehen. Die Aufsichtsabgabe wird auf der Basis der Kosten erhoben, die der EBK im Vorjahr entstanden sind. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde wird somit unabhängig vom Finanzhaushalt des Bundes nach dem Prinzip der Kostendeckung finanziert.


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EBK Unterlagen
Die folgenden Unterlagen stehen als PDF Dateien zu Verfügung:
EBK Organisation 75 Kb
EBK untersucht im Fall BCV
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat die Schlussfolgerungen des „Berichtes Bernasconi“ zur Waadtländer Kantonalbank (BCV) und die schweren Vorwürfe gegen die Bankorgane und Vertreter der Revisionsgesellschaft Ernst &
Young AG zur Kenntnis genommen und eigene Abklärungen beschlossen.
Medienmitteilung EBK 76 Kb

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