Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) – Aufsichtsbehörde des Bundes






 

Folgende Aufgabenbereiche deckt die EBK ab:

– Aufsicht über die Banken
– Aufsicht über die Anlagefonds
– Aufsicht über das Pfandbriefwesen
– Aufsicht über die Börsen und die Effektenhändler
– Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote


Zusätzlich zu ihren eigentlichen Überwachungsaufgaben ist die EBK auch in anderen Bereichen aktiv, die den Finanzplatz Schweiz betreffen. Sie steht deshalb in ständigem Kontakt mit dem Eidg. Finanzdepartement und mit der Schweizerischen Nationalbank. Zudem pflegt sie regelmässigen Kontakt mit den verschiedensten Verbänden, namentlich mit der Schweizerischen Bankiervereinigung, mit dem Schweizerischen Anlagefondsverband und mit der Schweizer Treuhandkammer.


Finanzierung der EBK
Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit erhebt die EBK eine jährliche Aufsichtsabgabe von den Personen und Gesellschaften, die ihrer Aufsicht unterstehen. Die Aufsichtsabgabe wird auf der Basis der Kosten erhoben, die der EBK im Vorjahr entstanden sind. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde wird somit unabhängig vom Finanzhaushalt des Bundes nach dem Prinzip der Kostendeckung finanziert.


Zur Homepage der EBK: http://www.ebk.admin.ch/d/

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