Die Post mit Marktanteil von 50 % führend im schweizerischen Zahlungsverkehr

Das Gutachten hält fest, dass der Zahlungsverkehr für die Post insgesamt ein rentables Geschäft darstellt. Verfasst wurde die Studie von Professor Hans Geiger vom Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich. Er kommt zum Schluss, dass die Post mit einem Marktanteil von über 50 Prozent absolut führend im schweizerischen Zahlungsverkehr ist, wie es in einer entsprechenden Medienmitteilung heisst. Sowohl bezüglich der Flächendeckung wie auch bezüglich ihres Angebotes nimmt die Post eine aussergewöhnliche Stellung ein: Bankfilialen ersetzen das Poststellennetz nicht, sie siedeln sich grundsätzlich dort an, wo auch gut funktionierende Poststellen vor Ort sind. Auch bei den Dienstleistungen bietet keine Bank ein vergleichbares Angebot an Zahlungsmöglichkeiten an.


Traditioneller Zahlungsverkehr verliert stetig an Bedeutung
Geiger untersuchte auch, wie sich das Kundenverhalten im Laufe der technologischen Entwicklung verändert hat. Im Jahr 2007 hat jede Person im Durchschnitt 29 Einzahlungen am Postschalter abgewickelt. Erst ungefähr 30 Prozent des Zahlungsverkehrs der Privatpersonen wird über das Internet abgewickelt. Dies hat auch damit zu tun, dass die Schweiz ein ausgesprochenes Bargeldland ist und im schweizerischen Detailhandel Bargeld nach wie vor ein wichtiges Zahlungsmittel darstellt. Diese Gewohnheiten ändern sich langsam, aber stetig. Es ist deshalb gemäss Einschätzung von Hans Geiger davon auszugehen, dass der traditionelle Zahlungsverkehr in den Poststellen allmählich an Bedeutung verliert und durch verschiedene elektronische Zahlungsverkehrsinstrumente ersetzt wird.


Zahlungsverkehr ist Teil der Grundversorgung
Als einziges westeuropäisches Land kennt die Schweiz einen Grundversorgungsauftrag für Zahlungsdienstleistungen. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen in einem flächendeckenden Poststellennetz anzubieten. Die Grundversorgungsdienstleistungen des Zahlungsverkehrs tragen mehr als die Hälfte zum Gewinn von PostFinance bei. Der hohe Gewinn aus der Kontoführung und den Überweisungen wird geschmälert durch die Verluste aus dem Ein- und Auszahlungsgeschäft. Die Kosten, die dort anfallen, stammen primär aus dem Poststellennetz: Das  Anbieten von Barein- und -auszahlungen bedingt gewisse kostenintensive Infrastrukturen – vor allem im Bereich der Sicherheit – die alleine für das Anbieten von Überweisungen oder Brief- und Paketdienstleistungen nicht notwendig wären.


Profitables Geschäft
Geiger kommt zum Schluss, dass der Zahlungsverkehr für die Schweizerische Post insgesamt ein profitables Geschäft darstellt. Das heisst, dass die Post den Zahlungsverkehr in wesentlichen Teilen auch aus eigenem Antrieb und ohne gesetzlichen Auftrag betreiben würde. Diese Aussage gilt jedoch nur eingeschränkt für die Bareinzahlungen am Postschalter. Ohne Grundversorgungsauftrag würde die Post diese Dienstleistungen nicht im heutigen Umfang anbieten.


Modell gegen hohe Infrastrukturkosten
Hans Geiger stellt ein Modell vor, mit dem die zusätzlichen Kosten, welche das Anbieten von Barzahlungen mit sich bringt, vermieden werden könnten: Würde man die Post verpflichten, allen Kundinnen und Kunden ein Konto anzubieten und eine Debitkarte auszustellen, so könnte man die Bareinzahlung ohne Benachteiligung Einzelner ersetzen. Damit würde das Problem der hohen Infrastrukturkosten gelöst, und gleichzeitig wäre es im kommerziellen Interesse der Post, diese Dienstleistungen anzubieten. Dies würde nach Geiger einen Grundversorgungsauftrag überflüssig machen.


Zentrale Rolle bei der Bargeldversorgung
Eine weitere wichtige Rolle kommt der Post laut Geiger in der landesweiten Bargeldversorgung zu. Die Post ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Münzversorgung sicherzustellen und übernimmt auch bei der Notenversorgung eine zentrale Funktion. Diese Dienstleistung erbringt die Post unentgeltlich. Sie stellt ein Verlustgeschäft dar.


Revision des Postgesetzes: Grundversorgungsauftrag weiterführen
Das UVEK hat die Studie im Hinblick auf die laufende Totalrevision der Postgesetzgebung erstellen lassen. Wie sich zeigt, stehen die Vorschläge des Bundesrates zum neuen Postgesetz weitgehend im Einklang mit den Befunden von Professor Geiger. Der Entwurf sieht auch in Zukunft eine Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdiensten vor. Der gesetzliche Auftrag soll jedoch den nötigen Spielraum geben, um die Grundversorgung an die zukünftigen Entwicklungen anpassen zu können. (UVEK/mc/pg)

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